Verwertungsgesellschaft Wort – Informationen für unsere Autoren

Die Meldung bei der VG Wort

Die VG Wort verwaltet die Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten an urheberrechtlich geschützten Sprachwerken in Deutschland. Berechtigte sind Autoren und Übersetzer. Wenn Sie Ihr Werk, an dem Sie als Urheber beteiligt sind, bei der VG Wort melden, profitieren Sie von den nicht unerheblichen Ausschüttungen, die jedes Jahr, in der Regel im Juli eines Jahres für die im letzten Jahr erschienenen Bücher und Zeitschriften verteilt werden. 

 

Was müssen Sie tun?

Wenn Sie Fragen zu den Details des im Folgenden dargestellten Meldeverfahrens haben, sollten Sie sich direkt an die VG Wort wenden, da wir keine Möglichkeit haben, auf Ihre Daten bei der VG Wort zuzugreifen und die Kolleginnen und Kollegen in München besser über die technischen Details informiert sind als wir. 

Den Link zur VG Wort finden Sie am Ende dieser Information.

 

  • Sie brauchen einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort. Wie dieser Vertrag geschlossen wird, erfahren Sie von der VG Wort: (www.vgwort.de)
  • Wenn Sie einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben, bekommen Sie eine Karteinummer. Sollten Sie diese nicht mehr zur Hand haben, hilft Ihnen die VG Wort weiter. Wir haben keinen Zugriff auf diese Daten.
  • Mit der Karteinummer können Sie sich im elektronischen Meldesystem der VG Wort registrieren (tom.vgwort.de). In diesem Meldesystem können Sie zunächst die Druckfassung Ihrer Werke melden. Diese fallen in den Bereich Wissenschaft. Folgen Sie den Hinweisen des Meldesystems. Die meisten Informationen, die die VG Wort von Ihnen benötigt, können Sie Ihren Belegexemplaren entnehmen.

 

Sie werden unter anderem nach dem Umfang Ihres Werkes gefragt:

 

    • Für ganze Bücher kommt es hier auf die Zahl der Druckseiten an. Die ist einfach zu finden und steht immer unten außen auf der letzten Seite Ihres Werkes.
    • Für Beiträge in Büchern und Zeitschriften kommt es auf Normseiten zu je 1.500 Zeichen an.
      Um die Zeichenzahl zu ermitteln, nehmen Sie bitte die jeweils letzte Manuskriptfassung und zählen mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm die Zeichen (bitte beachten, dass auch Leerzeichen und Fußnoten mitgezählt werden!).

 

  • Die meisten unserer Werke sind auch elektronisch verfügbar. Diese Fassung kann eigenständig gemeldet werden. Wir setzen die sogenannten METIS-Zählpixel ein, mit denen die Nutzung der Werke durch die VG Wort ermittelt wird.
  • Sofern das Werk veröffentlicht wurde oder werden soll, erfolgt die Meldung an die VG Wort über das METIS-System der VG Wort. Eine Meldung ist aber erst möglich, sobald eine bestimmte Klickzahl überschritten wurde.
  • Wenn Sie uns Ihre Karteinummer mitgeteilt haben, fügen wir diese Karteinummer der Meldung bei. Damit kann die VG Wort Sie als Autor zuordnen und Sie automatisch informieren, dass Sie sich der Verlagsmeldung hinzufügen können. Wenn wir Ihre Karteinummer noch nicht haben, können Sie sie uns per Mail übermitteln. Und selbst, wenn Sie Ihre Karteinummer noch nicht haben sollten, können Sie unsere Meldungen im METIS-System der VG Wort durchsuchen. Näheres dazu erfahren Sie wiederum bei der VG Wort.    

 

Die Ausschüttungen der VG Wort sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) und im Verwertungsgesellschaftsgesetz (VGG) geregelt, § 63a Abs. 2 S. 1 UrhG und § 27b VGG.

Teilnahmebedingungen der VG Wort

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50931 Köln

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