Aktuell
Urteil v. 01.03.2010
II ZB 1/10
AktG § 142 Abs. 8 a.F.; FamFG §§ 64, 70; FGG-RG Art. 111 — a) Ist das Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 8 AktG eingeleitet worden, ehe das FamFG in Kraft getreten ist (1. September 2009), dann ist nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG auf das gesamte Verfahren bis zu seinem rechtskräftigen Abschluss das seinerzeit geltende Verfahrensrecht (FGG) anzuwenden; aus der Sondervorschrift des Art. 111 Abs. 2 FGG-RG ergibt sich nichts Abweichendes.
Urteil v. 11.02.2010
IX ZB 105/09
InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3, § 313 Abs. 2 Satz 1 — Eine Nachtragsverteilung kann angeordnet werden, wenn ein Gläubiger im vereinfachten Insolvenzverfahren schlüssig darlegt, dass er mit Hilfe einer Anfechtungsklage unbekannte Gegenstände zur Masse ziehen kann.
Urteil v. 11.02.2010
IX ZR 114/09
BGB § 307 Abs. 2 Bc, Cb, § 627 — Ein einheitlicher Steuerberatervertrag kann nach § 627 BGB gekündigt werden, auch wenn für einen Teilbereich der Tätigkeit dauerhaft feste Bezüge vereinbart sind.
11.03.2010
BRANDI baut internationale Kompetenz weiter aus / Internationales Anwaltsnetzwerk PANGEA NET gegründet
Gütersloh, 10.03.2010: Die renommierte Wirtschaftskanzlei BRANDI Rechtsanwälte hat zum 1. Januar 2010 zusammen mit weiteren starken Partnern das internationale Anwaltsnetzwerk PANGEA NET ( www.pangea-net.org ) gegründet. Sitz des Netzwerks ist Birmingham, Großbritannien. Dem Netzwerk gehören überwiegend mittelständische, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzleien an.
11.03.2010
Watson, Farley & Williams berät Capital Stage bei dem Erwerb von vier Solarkraftwerken mit einer Kapazität von 34 MW
10. März 2010: Watson, Farley & Williams hat den börsennotierten Finanzinvestor Capital Stage bei dem Erwerb eines Portfolios aus vier Photovoltaik Freiflächenparks in Sachsen-Anhalt beraten. Die Parks verfügen über eine Gesamtkapazität von 34,4 MW. Die erworbenen Parks speisen bereits seit 2007, 2008 und 2009 in das Stromnetz ein und sind damit von den aktuellen Plänen der Bundesregierung, die EEG-Einspeisevergütung zu kürzen, nicht betroffen. Der Erwerb erfolgte durch den Kauf aller Geschäftsanteile der vier Projektgesellschaften. Die Parteien haben Stillschweigen in Bezug auf weitere Einzelheiten der Transaktion vereinbart.
11.03.2010
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB: Rücknahme der Rechtsbeschwerde
Der Bundesgerichtshof hat heute einen Eilantrag der IKB Deutsche Industriebank AG (IKB) als unzulässig verworfen, mit dem die IKB das Tätigwerden eines vom Landgericht Düsseldorf im Verfahren nach § 142 AktG bestellten Sonderprüfers einstweilen verhindern wollte.
11.03.2010
BGH, Urteil vom 5. Februar 2010 - V ZR 126/09
Leitsatz des Gerichts:
Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung des Verwaltungsbeirats
entspricht nur dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die
Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung
im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft
die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung
durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben.
11.03.2010
BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - XI ZB 23 und 24/08
Leitsatz des Gerichts:
Ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt einen
EDV-gestützten Fristenkalender verwendet, aber nicht anordnet, dass die Eingaben
in diesen Kalender jeweils durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über
einen Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls kontrolliert werden.
10.03.2010
BGH, Beschluss vom 18. Januar 2010 - II ZR 31/09 - KG
Dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft steht gegenüber dem Anspruch der Gesellschaft auf Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsgut-habens kein Freistellungsanspruch und damit kein darauf gestütztes Zurückbehal-tungsrecht hinsichtlich in der Auseinandersetzungsbilanz passivierter Sozialansprü-che einzelner Gesellschafter gegen die Gesellschaft zu. Der ausgeschiedene Gesell-schafter kann Freistellung nach § 738 Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. BGB nur von gemein-schaftlichen Schulden, d.h. von Verbindlichkeiten der Gesellschaft verlangen, für die er analog § 128 HGB haftet. Für Sozialansprüche besteht keine Haftung analog § 128 HGB. (Leitsatz des Gerichts)

