Archiv BGH-Volltexte - August 2004
Urteil v. 12.08.2004
I ZB 1/04
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 - a ) Besteht ein Bildzeichen nur aus der photographischen Abbildung des Gegenstands, auf den sich die Dienstleistung bezieht, für die der Markenschutz beansprucht wird, fehlt dem Zeichen regelmäßig jegliche Unterscheidungskraft.
Kategorie: I. Zivilsenat, BGHfree
