Archiv BGH-Volltexte - Oktober 2004
Urteil v. 13.10.2004
I ZR 181/02
MarkenG § 5 Abs. 1 und 3; § 15 Abs. 2 - Ein Sachbuch und eine Broschüre über Telefontarife, die einer Zeitschrift beigefügt ist, weisen keine hinreichende Werknähe auf, aufgrund deren der Verkehr auch bei Identität der Titel das eine Werk für das andere halten könnte.
Urteil v. 13.10.2004
I ZR 163/02
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; § 15 Abs. 2; EuGVÜ Art. 5 Nr. 3 - a) Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ reicht es aus, daß die Verletzung des geschützten Rechtsguts im Inland behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Die Zuständigkeit ist nicht davon abhängig, daß eine Rechtsverletzung tatsächlich eingetreten ist.
Urteil v. 13.10.2004
I ZB 4/02
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2 - a) In die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit der kollidierenden Marken "il
Urteil v. 12.10.2004
WpSt (R) 1/04
WPO § 83a Abs. 1 und 3; WPO § 38 Nr. 3; WPO § 47 - 1. Bei mehrfach qualifizierten Berufsträgern sperrt der Frei-
Urteil v. 11.10.2004
X ZB 25/02
GebrMG § 8 Abs. 5 - Zur Akteneinsicht in Gebrauchsmusterlöschungsverfahren.
Urteil v. 07.10.2004
I ZR 18/02
BGB § 242 Bc - Die Einstellung eines Betriebes zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund dar, der die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses rechtfertigt.
Urteil v. 07.10.2004
I ZB 20/04
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, § 696 Abs. 1 - Nimmt der Antragsteller den Mahnantrag zurück, ist für eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO nicht das Mahngericht zuständig, sondern das für die Durchführung des streitigen Verfahrens zuständige Gericht. An dieses ist auch nach Rücknahme des Mahnantrags auf Antrag einer Partei das Verfahren vom Mahngericht zur Entscheidung über die Kosten abzugeben.
Urteil v. 07.10.2004
I ZR 91/02
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 - a) Ist eine Farbmarke lediglich aufgrund eines bei den Eintragungsunterlagen befindlichen Farbmusters eingetragen worden, so ist der Verletzungsrichter an die Eintragung der Marke gebunden, wenn er den geschützten Farbton für die von ihm vorzunehmende Beurteilung der Verwechslungsgefahr aufgrund des unstreitigen Parteivortrags im Verletzungsverfahren hinreichend bestimmen kann.
