Archiv BGH-Volltexte - Mai 2005
Urteil v. 30.05.2005
II ZR 319/04
HaustürWG § 5 Abs. 2 in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung - a) Eine Haustürsituation ist dem Kreditinstitut, das eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds finanziert, in entsprechender Anwendung der zu § 123 Abs. 2 BGB entwickelten Grundsätze zuzurechnen.
Urteil v. 25.05.2005
III ZR 409/04
BGB § 823 Ea - Die Verkehrssicherungspflicht für Wasserstraßen gebietet in der Regel auch eine optische Kennzeichnung verbleibender Hindernisse, wenn Merkmale, an denen sich die Schiffahrt orientieren konnte, im Zuge von Bauarbeiten entfernt worden sind (hier: Beseitigung eines Brückenbogens bei stehengebliebenen Brückenpfeilern).
Urteil v. 25.05.2005
XII ZR 204/02
EGBGB Art. 226 Abs. 2 - EheG § 37
Urteil v. 25.05.2005
XII ZB 127/01
VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1 - Zur Ermittlung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente, wenn das schuldrechtlich auszugleichende Anrecht bereits zuvor gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG teilweise öffentlich-rechtlich ausgeglichen worden ist.
Urteil v. 25.05.2005
XII ZB 185/01
EGBGB Art. 17 Abs. 3, 220 Abs. 2; BGB § 1587; VAHRG § 10 a - a) Zwischen ehemaligen jugoslawischen Staatsangehörigen, deren Ehe noch vor dem Inkrafttreten des neuen Kollisionsrechts zum 1. September 1986 im ehemaligen Jugoslawien geschieden wurde, findet kein Versorgungsausgleich nach deutschem Recht statt.
Urteil v. 25.05.2005
XII ZB 28/05
BGB §§ 1680 Abs. 2 und 3, 1626 a Abs. 1, 1626 b Abs. 3, 1666 - Hat das Familiengericht der nach § 1626 a Abs. 2 BGB allein sorgeberechtigten Mutter das Sorgerecht (teilweise) nach § 1666 BGB entzogen und es nicht zugleich nach § 1680 Abs. 2 und 3 BGB auf den Vater übertragen, kann der Vater insoweit das alleinige Sorgerecht weder durch Sorgeerklärung noch durch Heirat mit der Mutter, sondern allein durch eine familiengerichtliche Entscheidung nach § 1696 BGB erlangen.
Urteil v. 25.05.2005
XII ZR 221/02
BGB § 138 Abs. 1 Aa, § 242 D - Bei der Inhaltskontrolle von Eheverträgen teilt der Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt den Rang des Elementarunterhalts, soweit die Unterhaltspflicht ehebedingte Nachteile ausgleichen soll.
Urteil v. 25.05.2005
XII ZR 296/01
BGB §§ 138 Aa, 242 D, 313, 1408, 1410, 1585 c - a) Zur Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen bei Schwangerschaft.
Urteil v. 25.05.2005
XII ZB 135/02
BGB § 1587 c Nr. 1 - a) Eine unbillige Härte im Sinne des § 1587 c Nr. 1 BGB liegt nur vor, wenn eine rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, nämlich eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit insgesamt erworbenen Versorgungsanrechten zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widersprechen würde.
Urteil v. 25.05.2005
VIII ZR 279/04
HGB § 87a - Art und Umfang der einem Versicherungsunternehmen gemäß § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB obliegenden Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Versicherungsunternehmen kann entweder eigene geeignete Maßnahmen zur Stornoabwehr ergreifen oder sich darauf beschränken, dem Versicherungsvertreter durch eine Stornogefahrmitteilung Gelegenheit zu geben, den notleidend gewordenen Vertrag selbst nachzubearbeiten (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. November 1982 - I ZR 125/80, VersR 1983, 371; Urteil vom 12. November 1987 - I ZR 3/86, NJW-RR 1988, 546).
