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Archiv BGH-Volltexte - Juli 2005

Urteil v. 28.07.2005
I ZB 20/05

GeschmMG § 66 Abs. 1 - Die Schutzdauer eines Geschmacksmusters, das vor dem 1. Juli 1988 bei dem Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet worden ist, weil der Urheber im Inland weder eine Niederlassung noch einen Wohnsitz hatte, konnte - ebenso wie die Schutzdauer anderer zu dieser Zeit in den alten Bundesländern angemeldeter Geschmacksmuster - höchstens 15 Jahre betragen.

Kategorie: I. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 28.07.2005
III ZB 56/05

ZPO § 78 Abs. 1 Satz 2, BRAO § 53 - Zur Frage, wann das Handeln eines nicht postulationsfähigen Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter für einen postulationsfähigen Rechtsanwalt hinreichend deutlich erkennbar ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1998 - VII ZB 15/98 = NJW 1999, 365 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 4).

Kategorie: Verfahrens- und Vollstreckungsrecht, III. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 28.07.2005
III ZR 3/05

BGB § 145, § 611 Abs. 1, TKV § 15, Abs. 1 Satz 1 - a) Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem Plattformbetreiber kommt kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen zustande, wenn die Mitwirkung des Betreibers an der Herstellung der Verbindung nach außen nicht deutlich wird.

Kategorie: Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, III. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 28.07.2005
III ZR 416/04

BeurkG § 54a Abs. 4; BGB §§ 125, 126 - a) Auf Verwahrungsanweisungen, die nach § 54a Abs. 4 BeurkG der Schriftform bedürfen, sind die §§ 125, 126 BGB nicht anwendbar.

Kategorie: III. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 28.07.2005
III ZR 443/04

ZPO § 321a - Über eine Anhörungsrüge nach § 321a ZPO entscheidet das Gericht, dessen Entscheidung angegriffen wird, mangels einer speziellen Regelung in seinen Mitwirkungsgrundsätzen nach § 21g GVG in der regulären Besetzung; § 320 Abs. 4 Satz 2 ZPO ist nicht entsprechend anwendbar.

Kategorie: III. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 28.07.2005
III ZR 290/04

BGB § 675 Abs. 2, § 677 - a) Ein Geschäftsbesorger, der beauftragt und bevollmächtigt ist, den Entschluß eines Anlegers, eine Investition einzugehen, durch den Abschluß der hierfür erforderlichen Verträge (z.B. Grundstückskauf-, Werklieferungs-, Baubetreuungs-, Miet-, Mietgarantie-, Verwalter- und Steuerberatungsverträge) zu vollziehen, hat den Interessenten vor Abschluß der Verträge auf eine versteckte überhöhte Innenprovision hinzuweisen, wenn ihm diese positiv bekannt ist (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 158, 110 ff).

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat, AGB-, Vertrags- und Haftungsrecht

Urteil v. 26.07.2005
X ZR 134/04

BGB § 252 Satz 2 - Der Grundsatz, daß sich der Tatrichter seiner Aufgabe, eine Schadensermittlung vorzunehmen, nicht vorschnell unter Hinweis auf die Unsicherheit möglicher Prognosen entziehen darf (BGH, Urt. v. 17.2.1998 - VI ZR 342/96, NJW 1998, 1633), gilt auch im Bereich der Vertragshaftung.

Kategorie: BGHfree, X. Zivilsenat, AGB-, Vertrags- und Haftungsrecht

Urteil v. 26.07.2005
X ZR 109/03

ZPO § 322 - Eine rechtskräftige Verurteilung zur Herausgabe kann Bindungswirkung in einem Folgeprozeß entfalten, für den es als Vorfrage darauf ankommt, ob die zur Herausgabe verurteilte Partei die Herausgabe verweigern darf. Das Herausgabeurteil stellt für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bindend fest, daß der herausgabepflichtigen Partei kein gesetzliches oder vertragliches Recht zur Verweigerung der Herausgabe zustand. Das gleiche gilt für den Zeitraum zwischen Rechtshängigkeit der Herausgabeklage und Schluß der mündlichen Verhandlung, in der über sie entschieden wurde, sofern in diesem Zeitraum keine relevanten Änderungen eingetreten sind und geltend gemacht werden (Fortentwicklung von BGH, Urt. v. 20. Februar 1998 - V ZR 319/96, NJW 1998, 1709; Urt. v. 9. Juli 1982 - V ZR 64/81, NJW 1983, 164; Urt. v. 20. Juni 1984 - IVa ZR 34/83, NJW 1985, 1553).

Kategorie: BGHfree, X. Zivilsenat, Insolvenz- und Sanierungsrecht

Urteil v. 25.07.2005
II ZR 390/03

BGB §§ 823 Abs. 2 Bf, 826, 830 Abs. 2; GmbHG §§ 13 Abs. 2, 64 Abs. 1, 84 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 27 - a) Eine über den Ersatz des sog. "Quotenschadens" hinausgehende Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers einer GmbH aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG erstreckt sich nur auf den Vertrauensschaden, der einem Neugläubiger dadurch entsteht, daß er der aktuell insolvenzreifen GmbH Kredit gewährt oder eine sonstige Vorleistung an sie erbringt (vgl. Senat, BGHZ 126, 181).

Kategorie: Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, II. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 25.07.2005
II ZR 199/03

BGB § 612 Abs. 2; KonkursVwVergütV §§ 3, 4; ZPO § 286 F - a) Die dem von der Gesellschafterversammlung bestellten Liquidator einer GmbH - mangels Vereinbarung über die Höhe seines Honorars - geschuldete übliche Vergütung i.S. von § 612 Abs. 2 BGB war zur Zeit der Geltung der Konkursordnung (hier: 1994/1995) wegen der Vergleichbarkeit der Tätigkeit des Liquidators (§ 70 GmbHG) mit der Aufgabe eines Konkursverwalters in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen der VergütVO vom 25. Mai 1960 (i.d.F. der VO v. 11. Juni 1979) zu bemessen.

Kategorie: BGHfree, II. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

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