Archiv BGH-Volltexte - Oktober 2005
Urteil v. 06.10.2005
IX ZB 360/02
EuGVÜ Art. 27 Nr. 2 - Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Zustellung ist vom Gericht des Vollstreckungsstaates der Zeitraum zu berücksichtigen, über den der Beklagte vor dem Gericht des Urteilsstaates tatsächlich verfügte, um den Erlass einer vollstreckbaren Versäumnisentscheidung zu verhindern.
Urteil v. 06.10.2005
VII ZR 325/03
BGB §§ 635, 249 a.F. Cb - a) Macht der Erwerber einer Eigentumswohnung Rückabwicklung des Vertrags im Wege des großen Schadensersatzes geltend, ist der ihm bei Selbstnutzung anzurechnende Nutzungsvorteil zeitanteilig linear aus dem Erwerbspreis zu ermitteln.
Urteil v. 06.10.2005
VII ZR 117/04
BGB §§ 633, 634 Abs. 1 a.F., 459, 467 a.F., 242 - a) Der Veräußerer eines Altbaus oder einer Altbauwohnung haftet für Sachmängel der gesamten Bausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts, wenn er vertraglich Bauleistungen übernommen hat, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind.
Urteil v. 06.10.2005
I ZB 37/05
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 - Die Regelung in § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 ZPO, wonach sich die Kostentragungspflicht bei einer vor Zustellung zurückgenommenen Klage unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen bestimmt, benachteiligt die beklagte Partei nicht in einer gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG verstoßenden Weise.
Urteil v. 06.10.2005
I ZB 20/03
MarkenG § 26 Abs. 1 - Der Umstand allein, dass die Marke lediglich auf einer ganz geringen Anzahl von Waren - hier: zehn jährlich bzw. monatlich erscheinenden Druckschriften - angebracht wird, lässt dann nicht auf eine Scheinbenutzung schließen, wenn es für die Waren nur einen sehr speziellen Abnehmerkreis gibt.
Urteil v. 06.10.2005
VII ZR 229/03
ZPO §§ 529 Abs. 1, 531 Abs. 2 - Eine nach der letzten mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug erstellte Schlussrechnung kann im Berufungsrechtszug nicht auf der Grundlage der §§ 529 Abs. 1, 531 Abs. 2 ZPO unberücksichtigt bleiben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - VII ZR 335/02 = BauR 2004, 115 = ZfBR 2004, 58 = NZBau 2004, 98).
Urteil v. 06.10.2005
III ZR 367/04
ZPO § 288 Abs. 1 - Trägt der Kläger unter Vorlage einer von ihm und dem Beklagten unterzeichneten Vertragsurkunde - die dazu, ob der Beklagte den Vertrag in eigenem Namen oder im Namen eines Dritten abschließen wollte, auslegungsbedürftig und -fähig ist - vor, der betreffende Vertrag sei zwischen ihm und dem Beklagten abgeschlossen worden, so kann dieser Vortrag Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses des Beklagten sein (Anschluss an BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - XII ZR 100/00 - NJW-RR 2003, 1578).
Urteil v. 06.10.2005
I ZR 322/02
MarkenG § 14 Abs. 6 - a) Berechnet der Markeninhaber den durch eine Verletzung seiner Marke entstandenen Schaden nach dem vom Verletzer erzielten Gewinn, besteht der Schaden nur in dem Anteil des Gewinns, der gerade auf der Benutzung seines Schutzrechts beruht. Kennzeichnet der Verletzer seine Waren zugleich mit seiner Marke, kann in einem solchen Fall der Mindestschaden in Form einer Quote des Verletzergewinns nach § 287 ZPO geschätzt werden.
Urteil v. 06.10.2005
I ZR 266/02
UrhG § 72 Abs. 1, § 97 Abs. 1 Satz 1 - a) Bei der Festsetzung einer angemessenen Lizenzgebühr ist es naheliegend, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat.
Urteil v. 06.10.2005
IX ZR 36/02
BGB §§ 133 A, 157 A; InsO § 259 Abs. 3 Satz 1 - a) Regelungen in einem Insolvenzplan sind nach den allgemeinen Vorschriften auszulegen.
