Archiv BGH-Volltexte - Februar 2006
Urteil v. 24.02.2006
V ZR 255/04
SachenRBerG §§ 8, 116 Abs. 1 - Ein nachbarrechtlicher Anspruch auf Wiederbegründung einer Dienstbarkeit, die durch die Überführung des dienenden Grundstücks in Volkseigentum erloschen ist, besteht nicht. Die früher bestehende Dienstbarkeit ist für einen Anspruch auf Neubegründung einer Dienstbarkeit aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG ohne Bedeutung. § 8 SachenRBerG schränkt die Ansprüche aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG nicht ein.
Urteil v. 23.02.2006
I ZR 164/03
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; SGB V § 69 - Die Vorschrift des § 69 SGB V schließt es aus, Handlungen der Krankenkassen und der von ihnen eingeschalteten Leistungserbringer, die der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags gegenüber den Versicherten dienen sollen, nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu beurteilen.
Urteil v. 23.02.2006
VII ZR 84/05
BGB § 634 a.F. - a) Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft im Einverständnis mit dem Veräußerer von Wohnungseigentum, über notwendige Mängelbeseitigungsarbeiten erst nach Vorlage eines Sanierungskonzepts zu entscheiden, weil die Mängelursachen noch nicht ausreichend sicher nachgewiesen sind, bleibt die Fälligkeit des Mängelbeseitigungsanspruchs des einzelnen Erwerbers davon grundsätzlich unberührt.
Urteil v. 23.02.2006
I ZR 27/03
MarkenG § 19 - Der Markeninhaber kann den Verletzer auch dann nach § 19 MarkenG auf Auskunft in Anspruch nehmen, wenn die Markenverletzung (allein) darin besteht, dass außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebrachte Originalware in diesen verbracht und hier vertrieben wird. Auch in diesem Fall kann der Auskunftsanspruch auf Handlungen, die der Verletzungshandlung im Kern gleichartig sind, gerichtet sein.
Urteil v. 23.02.2006
III ZR 167/05
BGB §§ 138 Bb, 611, 620 ff - Die Bindung des Servicevertrages an den Fortbestand des Mietvertrages im Rahmen eines Betreuten Wohnens ("Service-Wohnen") ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.
Urteil v. 23.02.2006
III ZR 164/05
BGB § 839 A, Fm; SGB VIII (F: 8. Dezember 1998) §§ 42, 43; VerwRecht - Allgemeines (öffentlich-rechtliche Verpflichtungen) - Der Träger des Jugendamts, dessen Mitarbeiter ein Kind auf der Grundlage der §§ 42, 43 SGB VIII vorläufig in einer Pflegefamilie unterbringen, haftet nicht für ein Verschulden der Pflegeeltern während der Betreuungszeit, durch das das Kind einen (gesundheitlichen) Schaden erleidet.
Urteil v. 23.02.2006
III ZB 50/05
a) ZPO § 1060, § 1063 Abs. 2, § 330 - Das Oberlandesgericht ist im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nicht an einer (streitigen) Sachentscheidung gehindert, wenn der Antragsteller in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht säumig ist; in diesem Verfahren ist ein "Versäumnisbeschluss" analog § 330 ZPO nicht zulässig.
Urteil v. 23.02.2006
I ZR 272/02
ZPO § 322 Abs. 1 - Der Umfang der materiellen Rechtskraft einer Unterlassungsverurteilung ist beschränkt auf den Streitgegenstand, über den entschieden worden ist. Dieser wird durch die konkrete(n) Verletzungshandlung(en) begrenzt, aus der das Klagebegehren hergeleitet worden ist. In Rechtskraft erwächst der in die Zukunft gerichtete Verbotsausspruch nicht als solcher, sondern nur in seinem Bezug auf die festgestellte(n) Verletzungshandlung(en).
Urteil v. 23.02.2006
I ZR 245/02
UWG § 4 Nr. 11, § 1 a.F.; KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 32 - Ein nach § 32 KWG erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG liegt nicht vor, wenn die Bezahlung eines Kaufpreisrests im Umfang des Unterschiedsbetrags zwischen dem vollen und dem im Hinblick auf eine mögliche Steuererstattung vereinbarten verminderten Kaufpreis unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass der Käufer die von ihm in dem Erstattungsverfahren innerhalb einer bestimmten Frist vorzunehmende Mitwirkungshandlung unterlässt.
Urteil v. 23.02.2006
III ZR 209/05
BGB §§ 677, 812 - Der gewerbliche Erbensucher hat gegen die von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. September 1999 - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72).
