Archiv BGH-Volltexte - July 2006
Urteil v. 28.07.2006
III ZB 14/06
ZPO § 485 Abs. 2; BGB § 839a - Ein Antrag auf Begutachtung durch einen Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO, der der Vorbereitung eines Sachverständigenhaftpflichtprozesses nach § 839a BGB dienen soll, ist mangels eines rechtlichen Interesses grundsätzlich unzulässig, solange der Vorprozess noch nicht abgeschlossen ist und der Partei dort Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, mit denen sie eine Korrektur des ihrer Meinung nach grob fehlerhaften Gutachtens erwirken kann.
Urteil v. 27.07.2006
VII ZB 16/06
ZPO § 72 Abs. 1 - Die Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen gegen diesen aus angeblich fehlerhafter, im selben Rechtsstreit erbrachter Gutachterleistungen ist unzulässig.
Urteil v. 27.07.2006
IX ZB 243/05
InsVV § 11 Abs. 1 Satz 2 - Bei der Prüfung, ob der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag zur Regelvergütung verdient hat, sind auch Bemühungen zur Klärung des kapitalersetzenden Charakters der Nutzungsüberlassung des angepachteten Betriebsgrundstücks erheblich.
Urteil v. 27.07.2006
VII ZR 276/05
BGB §§ 631, 634, 635 a.F.; WEG § 21 - a) Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, vom Veräußerer Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zu fordern, lässt jedenfalls bis zur Zahlung des Vorschusses grundsätzlich die Befugnis des einzelnen Erwerbers unberührt, vom Veräußerer die Beseitigung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung zu dem Zweck zu verlangen, die Voraussetzungen für den großen Schadensersatzanspruch oder die Wandelung zu schaffen.
Urteil v. 27.07.2006
IX ZB 204/04
InsO §§ 16, 17, 34, 212; ZPO § 571 Abs. 2, § 575 Abs. 5, § 570 Abs. 3 - a) Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt einen Insolvenzgrund im Zeitpunkt der Eröffnung voraus.
Urteil v. 27.07.2006
VII ZR 202/04
BGB §§ 631, 133 B, C, 157 C - a) Für die Abgrenzung, welche Leistungen von der vertraglich vereinbarten Vergütung erfasst sind und welche Leistungen zusätzlich zu vergüten sind, kommt es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an. Diese ist im Zusammenhang des gesamten Vertragswerks auszulegen. Haben die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart, gehören hierzu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen, VOB/C (Ergänzung von BGH, Urteil vom 28. Februar 2002 - VII ZR 376/00, BauR 2002, 935 = ZfBR 2002, 482 = NZBau 2002, 324).
Urteil v. 27.07.2006
IX ZB 141/05
GVG § 17a; AnfG 1999 § 7; AO § 191 Abs. 1 Satz 2 - Sowohl gegen einen Duldungsbescheid der Finanzbehörde, mit welchem diese einen anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch geltend macht, als auch gegen einen bloß drohenden Duldungsbescheid dieses Inhalts ist für den Anfechtungsgegner ausschließlich der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben.
Urteil v. 25.07.2006
X ZR 182/05
BGB §§ 651a; BGB-InfoV § 6 Abs. 2 lit. i - Der Reiseveranstalter oder in besonderen Fällen das vermittelnde Reisebüro sind nur zum Hinweis auf eine Reiserücktrittskosten- und eine Rücktransportkostenversicherung, nicht aber auf eine Reiseabbruchversicherung verpflichtet.
Urteil v. 24.07.2006
NotZ 11/06
BNotO § 6 Abs. 3 - Zur Frage, inwieweit die Qualifikation als Fachanwalt für die Vergabe von Sonderpunkten nach Abschnitt A II Nr. 3 Buchst. e cc des Runderlasses zur Ausführung der Bundesnotarordnung in seiner geänderten Fassung vom 10. August 2004 (JMBl. für Hessen S. 323) im Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare zu berücksichtigen ist (teilweise Aufgabe der Senatsrechtsprechung gemäß Beschlüssen vom 3. November 2003 - NotZ 8/03 - ZNotP 2004, 71 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - NJW-RR 1998, 1596).
Urteil v. 24.07.2006
NotZ 3/06
BNotO § 6 Abs. 3 - Zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in Hessen auf Grundlage des Runderlasses zur Ausführung der Bundesnotarordnung in seiner geänderten Fassung vom 10. August 2004 (JMBl. S. 323).
