Archiv BGH-Volltexte - November 2006
Urteil v. 09.11.2006
IX ZR 285/03
InsO § 134 - Ein Vergleich, der die bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechtslage bestehende Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen soll, enthält im Regelfall keine unentgeltlichen Leistungen.
Urteil v. 09.11.2006
IX ZR 133/05
InsO §§ 49, 110, 129 Abs. 1, § 140 Abs. 1 - BGB § 1123 Abs. 1
Urteil v. 09.11.2006
I ZB 28/06
GVG §§ 13, 17a Abs. 4 Satz 4; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 - Wird ein wettbewerbsrechtlicher Anspruch einer privaten Krankenkasse oder einer nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 UWG klagebefugten Einrichtung gegen eine gesetzliche Krankenkasse nicht auf einen Verstoß gegen Vorschriften des SGB V, sondern ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Normen gestützt, deren Beachtung auch jedem privaten Mitbewerber obliegt, handelt es sich nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung i.S. von § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 SGG, sondern um eine Streitigkeit, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nach § 13 GVG eröffnet ist.
Urteil v. 09.11.2006
VII ZR 151/05
ZPO § 304 Abs. 1; VOB/B § 2 Nr. 5 und Nr. 6, § 6 Nr. 6 - a) Der Erlass eines Grundurteils ist unzulässig, wenn nicht alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. März 2005 - VII ZR 220/03, BauR 2005, 1052 = ZfBR 2005, 460 = NZBau 2005, 397).
Urteil v. 08.11.2006
RiZ(R) 2/05
DRiG § 26 Abs. 3, § 71 Abs. 3 - BRRG § 126 Abs. 1
Urteil v. 08.11.2006
RiZ(R) 1/06
DRiG § 22 Abs. 1 - Maßgeblich für die Fristberechnung des § 22 Abs. 1 DRiG ist das Ernennungsdatum des konkreten Dienstverhältnisses, um dessen Beendigung es geht. Hat der Richter die Entlassung beantragt oder der frühere Dienstherr das Richterverhältnis auf Probe aus den Gründen des § 22 DRiG beendet, und wird ein neues Richterverhältnis auf Probe durch Ernennung begründet, so beginnt die Frist von Neuem.
Urteil v. 07.11.2006
X ZR 138/04
JVEG § 9 Abs. 1 - Zur Anwendung der Honorargruppe 10 zu § 9 Abs. 1 JVEG auf den im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof herangezogenen gerichtlichen Sachverständigen.
Urteil v. 07.11.2006
KVR 37/05
GWB § 54 Abs. 2 Nr. 3, § 63 Abs. 2 - a) Der Kartellbehörde steht bei der Entscheidung über die Beiladung ein Ermessen zu. Auch wenn die subjektiven Voraussetzungen auf Seiten des Beiladungspetenten vorliegen, kann die Kartellbehörde den Beiladungsantrag aus Gründen der Verfahrensökonomie ablehnen.
Urteil v. 07.11.2006
X ZR 184/04
BGB §§ 528 Abs. 1, 406; ZPO § 852 Abs. 2; SGB VIII § 95 - a) Der Anspruch auf Rückgewähr des Geschenks wegen Notbedarfs setzt nur voraus, dass die Schenkung überhaupt vollzogen ist und dass der Schenker nach Abschluss des Schenkungsvertrags außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die in § 528 Abs. 1 BGB genannten Unterhaltspflichten zu erfüllen. Es kommt nicht darauf an, ob der Notbedarf vor oder nach Vollziehung der Schenkung entstanden ist.
Urteil v. 07.11.2006
VIII ZB 38/06
ZPO § 522 Abs. 2, 3 - Die gemäß § 522 Abs. 3 ZPO unanfechtbare Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss des Berufungsgerichts (§ 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO) kann auch nicht in Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung mit der Begründung angefochten werden, die Entscheidung sei in der falschen Form ergangen, weil das Berufungsgericht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache oder die Erforderlichkeit einer Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung verkannt habe und deshalb über die Berufung richtigerweise durch Urteil hätte entscheiden müssen.
