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Archiv BGH-Volltexte - Januar 2009

Urteil v. 29.01.2009
III ZR 74/08

BGB §§ 276 Fa, 311 Abs. 2, 675 Abs. 2 — a) Der Umstand, dass das mit dem Eigenkapitalvertrieb befasste Unternehmen zugleich von der Fondsgesellschaft damit betraut ist, den Zeichnungsschein in Empfang zu nehmen, die Einlage des Anlegers per Lastschrift einzuziehen und in Vollziehung einer notariellen Vollmacht, die der Anleger der Fondsgesellschaft erteilt hat, dessen Eintragung als Kommanditisten im Handelsregister zu veranlassen, führt für sich gesehen nicht zu einem Schuldverhältnis mit dem Anleger, aus dem sich die Pflicht ergeben könnte, diesen über Unrichtigkeiten des durch den Vertrieb benutzten Emissionsprospekts zu informieren.

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat

Urteil v. 29.01.2009
III ZR 115/08

ZPO § 815 Abs. 3 — Die Bestimmung des § 815 Abs. 3 ZPO ist auf freiwillige Zahlungen des Schuldners an den Gerichtsvollzieher entsprechend anwendbar.

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat

Urteil v. 29.01.2009
III ZB 61/08

ZPO § 520 Abs. 2, § 233 B — Für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung, auf den sich eine Partei grundsätzlich verlassen kann, ist der objektive Inhalt der an sie gerichteten Mitteilung maßgeblich (Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. April 2008 - III ZB 85/07 - NJW-RR 2008, 1162).

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat

Urteil v. 29.01.2009
VII ZR 187/08

ZPO § 114; EGZPO § 26 Nr. 8 — Ergibt die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung eines von der Partei nicht begründeten Prozesskostenhilfeantrags für eine Nichtzulassungsbeschwerde, dass der Antragsteller eine gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO zulässige Beschwerde erheben könnte, diese jedoch nur mit einem Wert unterhalb des Beschwerdewerts des § 26 Nr. 8 EGZPO Aussichten auf Erfolg hat, darf Prozesskostenhilfe nicht mit der Erwägung versagt werden, die dann durchgeführte Nichtzulassungsbeschwerde sei unzulässig.

Kategorie: BGHfree, VII. Zivilsenat

Urteil v. 29.01.2009
VII ZB 79/08

ZPO § 576 Abs. 2, § 38 Abs. 1; VOB/B § 18 Nr. 1 — a) § 576 Abs. 2 ZPO schließt eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens aus. Dies gilt auch, wenn in Frage steht, ob sich die örtliche Zuständigkeit aus einer Gerichtsstandsvereinbarung (hier § 18 Nr. 1 VOB/B) ergibt.

Kategorie: BGHfree, VII. Zivilsenat

Urteil v. 29.01.2009
V ZB 140/08

BGB §§ 1170, 1171 — ZPO §§ 265, 266

Kategorie: BGHfree, V. Zivilsenat, Wettbewerbs- und Kartellrecht

Urteil v. 29.01.2009
III ZB 88/07

ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2b; § 1060 Abs. 1; InsO § 181 — a) Ein nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ergangener, auf eine Leistung gerichteter Schiedsspruch kann als bloße Feststellung zur Insolvenztabelle auszulegen sein, wenn aufgrund der Entscheidungsgründe feststeht, dass die zuerkannte Forderung nur ein Recht auf insolvenzmäßige Befriedigung verschaffen sollte und es sich bei ihr nicht um eine Masseforderung handeln kann.

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat

Urteil v. 28.01.2009
VIII ZR 8/08

BGB § 573 Abs. 2 Nr. 3 — a) Eine wirtschaftliche Verwertung ist angemessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, wenn sie von vernünftigen, nachvollziehbaren Erwägungen getragen wird.

Kategorie: BGHfree, VIII. Zivilsenat

Urteil v. 28.01.2009
IV ZR 6/08

AVB f. Unfallvers. § 1.3 — Zum Unfallbegriff bei anfänglich willensgesteuerter, dann aber in ihrem weiteren Verlauf nicht mehr gezielter und beherrschbarer Eigenbewegung des Versicherungsnehmers.

Kategorie: BGHfree, IV. Zivilsenat

Urteil v. 28.01.2009
XII ZR 119/07

BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 3; FamFG § 117 Abs. 2 (in Kraft ab 1. September 2009) — a) Schuldet der Unterhaltspflichtige neben dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten auch nachehelich geborenen Kindern oder einem neuen Ehegatten Unterhalt, sind die neu hinzugekommenen Unterhaltspflichten regelmäßig auch bei der Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse (§ 1578 Abs. 1 BGB) der geschiedenen Ehe zu berücksichtigen. Soweit ein nachehelicher Karrieresprung lediglich einen neu hinzugetretenen Unterhaltsbedarf auffängt, ist das daraus resultierende Einkommen in die Unterhaltsbemessung einzubeziehen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - XII ZR 9/07 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

Kategorie: BGHfree, XII. Zivilsenat, Wettbewerbs- und Kartellrecht

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