Archiv BGH-Volltexte - Mai 2009
Urteil v. 07.05.2009
VII ZB 85/08
ZPO §§ 519, 129 — Eine unvollständige Berufungsschrift, der die letzte Seite und die Unterschrift fehlen, genügt den Formerfordernissen jedenfalls dann, wenn die nach § 519 ZPO erforderlichen Angaben vorhanden sind und sich aus einer gleichzeitig eingereichten, unterschriebenen beglaubigten Abschrift ergibt, dass an der Absicht des Prozessbevollmächtigten, die Berufung in der erklärten Form einlegen zu wollen, keine Zweifel bestehen.
Urteil v. 07.05.2009
III ZR 48/08
GG Art. 89 Abs. 1; BGB § 134; NdsWasserG § 2b Nr. 3 (= § 2a Nr. 3 i.d.F. vom 25. März 1998), § 4; WHG § 3; WaStrVermG § 1 Abs. 1 Satz 4; Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich vom 29. Juli 1921 § 3 — Die in dem Wassergesetz eines Landes (hier: Niedersachsen) enthaltene Regelung, wonach das Grundeigentum nicht zur Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Gewässern, ausgenommen für das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, berechtigt (§ 2b Nr. 3 NWG), ist auch für den Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen (hier: der Fulda) verbindlich.
Urteil v. 07.05.2009
IX ZB 133/07
InsO § 295 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; § 296 Abs. 1; § 300 Abs. 2 — Erkennt der Schuldner in der Wohlverhaltensphase, dass er mit der von ihm ausgeübten selbständigen Tätigkeit nicht genug erwirtschaftet, um seine Gläubiger so zu stellen, als gehe er einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit nach, braucht er seine selbständige Tätigkeit nicht sofort aufzugeben; um den Vorwurf zu entkräften schuldhaft die Befriedigung seiner Gläubiger beeinträchtigt zu haben, muss er sich dann aber nachweisbar um eine angemessene abhängige Beschäftigung bemühen und - sobald sich ihm eine entsprechende Gelegenheit bietet - diese wahrnehmen.
Urteil v. 07.05.2009
V ZB 12/09
ZVG § 63 Abs. 1 Satz 1 — Bei der Grundstücksversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft ist das Einzelausgebot der Miteigentumsanteile unzulässig.
Urteil v. 07.05.2009
RiZ(R) 1/08
DRiG § 22 Abs. 2 Nr. 1 — Mängel der charakterlichen Eignung können die Entlassung eines Richters auf Probe auch bei ausreichender oder hervorragender Leistung und fachlicher Eignung begründen, wenn sie so gravierend sind, dass sie den hohen persönlichen Anforderungen nicht gerecht werden, die an die Ausübung des Richteramts zu stellen sind.
Urteil v. 07.05.2009
RiZ(R) 4/08
DRiG § 21 Abs. 1 BbgMinG § 4 Abs. 1 Satz 1 — Tritt der Präsident eines Landesrechnungshofs in die Regierung eines anderen Landes ein, ist er aus dem Dienstverhältnis als Präsident des Landesrechnungshofs zu entlassen, sofern nicht die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn und mit Zustimmung des Präsidenten des Landesrechnungshofs die Fortdauer des Dienstverhältnisses neben dem neuen Amtsverhältnis angeordnet hat.
Urteil v. 06.05.2009
KZR 39/06
EG Art. 82; GWB § 20 Abs. 1; BGB § 242 Cd — a) Der aus einem Patent in Anspruch genommene Beklagte kann gegenüber dem Unterlassungsbegehren des klagenden Patentinhabers einwenden, dieser missbrauche eine marktbeherrschende Stellung, wenn er sich weigere, mit dem Beklagten einen Patentlizenzvertrag zu nicht diskriminierenden und nicht behindernden Bedingungen abzuschließen.
Urteil v. 06.05.2009
XII ZR 114/08
BGB §§ 1570, 1578 b — a) Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die notwendige Betreuung der Kinder auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein auf das Alter der Kinder abstellt, wird diesen Anforderungen nicht gerecht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 18. März 2009 - XII ZR 74/08 - FamRZ 2009, 770).
Urteil v. 06.05.2009
XII ZB 24/07
BGB §§ 1587 a Abs. 2 Nr. 3 b, 1587 c Nr. 1; VAHRG § 10 a Abs. 1 und 3; VBL-S § 75 Abs. 1 und 2; VBL-S a.F. § 43 — a) Hat ein Versorgungsberechtigter bereits am 31. Dezember 2001 eine laufende Versorgungsrente der VBL bezogen, die infolge des Systemwechsels in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes seit 1. Januar 2002 als Besitzstandsrente gezahlt wird, ist der Ehezeitanteil der Besitzstandsrente im Zeit-Zeit-Verhältnis der in der Ehezeit zurückgelegten zur gesamten gesamtversorgungsfähigen Zeit im Sinne von § 43 VBL-S a.F. zu berechnen.
Urteil v. 06.05.2009
EnVR 55/08
EnWG § 110 Abs. 1 Nr. 2 — Der gemeinsame übergeordnete Geschäftszweck i.S. des § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG setzt eine funktionale Verbindung der an das Netz angeschlossenen Letztverbraucher voraus.
