Archiv BGH-Volltexte - Februar 2010
Urteil v. 26.02.2010
V ZR 98/09
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3 — Die unwirksame Zustellung des Mahnbescheids hindert den Eintritt der Verjährungshemmung nicht, wenn der Anspruchsinhaber für die wirksame Zustellung alles aus seiner Sicht Erforderliche getan hat, der Anspruchsgegner in unverjährter Zeit von dem Erlass des Mahnbescheids und seinem Inhalt Kenntnis erlangt und die Wirksamkeit der Zustellung ebenfalls in unverjährter Zeit in einem Rechtsstreit geprüft wird.
Urteil v. 25.02.2010
VII ZR 64/09
BGB § 640 a.F. — a) Die konkludente Abnahme der Tragwerksplanung kann darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezahlung der Rechnung des Tragwerkplaners und mehrere Monate nach Einzug in das nahezu fertig gestellte Bauwerk keine Mängel der Tragwerksplanung rügt.
Urteil v. 25.02.2010
Xa ZR 100/05
IntPatÜbkG Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 2; EPÜ Art. 138 Abs. 1 Buchst. b — a) Eine ausführbare Offenbarung der Erfindung kann zu verneinen sein, wenn der geschützte Gegenstand im Patentanspruch durch offene Bereichsangaben für physikalische Eigenschaften über die dem Fachmann in der Gesamtheit der Unterlagen an die Hand gegebene Lösung hinaus so weit verallgemeinert wird, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht.
Urteil v. 25.02.2010
V ZB 172/09
FamFG §§ 62 Abs. 1, 70 Abs. 3 Nr. 3, 415, 426; AufenthG §§ 57 Abs. 1 Satz 1, 62 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 5; AsylVfG § 18 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3; Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 (Dublin II-Verordnung) — a) Auch in den Rechtsbeschwerdeverfahren nach §§ 70 ff. FamFG ist ein § 62 FamFG entsprechender Feststellungsantrag des Betroffenen zulässig. Einer Zulassung der Rechtsbeschwerde bedarf es auch in diesen Fällen nicht.
Urteil v. 25.02.2010
V ZB 92/09
ZVG §§ 20, 28 Abs. 1, 180 Abs. 1 — Betreibt ein Gläubiger, der den dem Schuldner als Miteigentümer eines Grundstücks zustehenden Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft und auf Teilung sowie Auszahlung des Erlöses gepfändet hat, die Teilungsversteigerung, ist der Schuldner auch dann nicht an einer Verfügung über seinen Miteigentumsanteil gehindert, wenn der gepfändete Anspruch dadurch untergeht.
Urteil v. 25.02.2010
I ZB 18/08
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 43 Abs. 1, § 82 Abs. 1 Satz 1; ZPO §§ 129, 282 Abs. 2, § 296 Abs. 2 — a) Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht sind - soweit der Beibringungsgrundsatz gilt - die Verspätungsvorschriften der Zivilprozessordnung für das Verfahren erster Instanz einschlägig.
Urteil v. 25.02.2010
I ZB 19/08
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2 — Die aus den Grundsätzen des Rechts der Gleichnamigen folgende Verpflichtung von Kennzeicheninhabern zur wechselseitigen Duldung der Zeichen bewirkt keine Verringerung des Schutzes der Kennzeichen im Verhältnis zu Dritten.
Urteil v. 24.02.2010
XII ZB 147/05
ZPO § 788 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 — Ist ein Versäumnisurteil, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist, durch einen Prozessvergleich ersetzt worden, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Vollstreckungskosten in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den Vergleichsbetrag beschränkt hätte (im Anschluss an BGH Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 204/03 - NJW-RR 2004, 503). Werden in dem Vergleich weitere nicht streitgegenständliche Ansprüche geregelt, setzt die Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung allerdings voraus, dass sich feststellen lässt, in welchem Umfang das Versäumnisurteil in der Sache Bestand hat.
Urteil v. 24.02.2010
XII ZR 69/08
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 Bb — Die in einer Formularklausel festgelegte allgemeine Umlage von Verwaltungskosten auf den Mieter verstößt bei der Gewerbemiete nicht gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - XII ZR 109/08 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
Urteil v. 24.02.2010
IV ZR 119/09
BBUZ §§ 1, 9 — Wird ein Auszubildender gegen Berufsunfähigkeit versichert, ist der Berufsbegriff auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen.
