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AGB-, Vertrags- und Haftungsrecht

Urteil v. 26.06.2008
IX ZR 145/05

BGB §§ 675, 705 - Eine rückwirkende Haftung von berufsfremden Mitgliedern einer gemischten Sozietät im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft scheidet aus.

Kategorie: AGB-, Vertrags- und Haftungsrecht, IX. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 26.06.2008
I ZR 190/05

UWG §§ 3, 4 Nr. 10 - Ist die Absicht, die mit der Eintragung eines Zeichens entstehende Sperrwirkung zweckwidrig als Mittel des Wettbewerbskampfes gegen einen Mitbewerber einzusetzen, zwar ein wesentlicher Beweggrund für die Anmeldung einer Marke, will der Anmelder die Marke aber auch für eigene Waren benutzen, ist aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob in der Anmeldung der Marke eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt.

Kategorie: AGB-, Vertrags- und Haftungsrecht, I. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 25.06.2008
XII ZR 109/07

BGB § 1578 b; BGB a.F. §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 Satz 2 - a) Eine Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts kann regelmäßig nicht allein mit der Erwägung abgelehnt werden, damit entfalle der Einsatzzeitpunkt für einen späteren Anspruch auf Altersunterhalt nach § 1571 Nr. 3 BGB.

Kategorie: AGB-, Vertrags- und Haftungsrecht, XII. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 25.06.2008
VIII ZR 103/07

Brüssel-I-VO Art. 2 Abs. 1, Art. 22 Nr. 1 - Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, wonach für Klagen, welche die Miete von unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben, ausschließlich die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind, in dem die unbewegliche Sache belegen ist, findet keine Anwendung auf einen Vertrag über den Erwerb "tauschfähiger Urlaubswochen", wenn der Zusammenhang zwischen dem Vertrag über die Überlassung von "Ferien-Tauschwochen" und der Immobilie, die tatsächlich genutzt werden kann, nach der Gestaltung des in Rede stehenden Vertrages nicht hinreichend eng ist, um die Einordnung des Vertrages als Miete einer unbeweglichen Sache zu rechtfertigen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - Rs. C-73/04, Slg. 2005, I S. 8667).

Kategorie: AGB-, Vertrags- und Haftungsrecht, VIII. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 25.06.2008
IV ZR 233/06

AVB Wohngebäudeversicherung (hier § 11 Nr. 1 lit. d VGB 88) - Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung des versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit.

Kategorie: AGB-, Vertrags- und Haftungsrecht, IV. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 24.06.2008
VI ZR 234/07

BGB § 249 Fb; ZPO § 287 - a) Zur Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei einem so genannten Unfallersatztarif (hier: Aufschlag von 15 %).

Kategorie: AGB-, Vertrags- und Haftungsrecht, VI. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 19.06.2008
VII ZR 215/06

BGB § 635 a.F.; EStG §§ 7, 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, 21 Abs. 1 Nr. 1 - Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die Steuervorteile, die er durch Absetzung für Abnutzung erzielt hat, grundsätzlich nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.

Kategorie: AGB-, Vertrags- und Haftungsrecht, VII. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 19.06.2008
V ZB 129/07

ZVG §§ 38, 43, 74a Abs. 5 - Ändert das Vollstreckungsgericht den mitgeteilten Verkehrswert, so muss der geänderte Wert rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin bekannt gemacht werden (§ 43 ZVG); davon darf lediglich abgesehen werden, wenn der neue Wert nur unwesentlich von dem bekannt gemachten abweicht.

Kategorie: AGB-, Vertrags- und Haftungsrecht, V. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 18.06.2008
IV ZR 87/07

VHB 92 Klausel 7110 - Eine Klausel in der Hausratversicherung, wonach sich der Versicherungsschutz für Fahrräder auch auf Schäden durch Diebstahl erstreckt, wenn der Diebstahl nachweislich zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinsamen Fahrradabstellraum befand, beschreibt eine Risikobegrenzung.

Kategorie: AGB-, Vertrags- und Haftungsrecht, IV. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 18.06.2008
VIII ZR 224/07

BGB §§ 307 Abs. 1 Satz 1 Bb, 535 Abs. 1 Satz 2 - a) Eine formularvertragliche Klausel, die den Mieter dazu verpflichtet, die auf ihn abgewälzten Schönheitsreparaturen in "neutralen, hellen, deckenden Farben und Tapeten auszuführen", ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn sie nicht auf den Zustand der Wohnung im Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache beschränkt ist, sondern auch für Schönheitsreparaturen gilt, die der Mieter im Laufe des Mietverhältnisses vorzunehmen hat.

Kategorie: AGB-, Vertrags- und Haftungsrecht, VIII. Zivilsenat, BGHfree

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