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Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 13.07.2010
XI ZR 27/10

BGB § 284 Abs. 1 Satz 1 (1. Mai 2000) BGB § 286 Abs. 1 Satz 1 (1. Januar 2002) BGB § 497 Abs. 3 Satz 3 (1. August 2002) — Der Gesetzeszweck von § 497 BGB aF gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB aF beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.

Kategorie: BGHfree, XI. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 09.07.2010
V ZR 202/09

WEG § 16 Abs. 3 und 4 — a) Auch ein durch Vereinbarung festgelegter Umlageschlüssel kann durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG geändert werden.

Kategorie: BGHfree, V. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 08.07.2010
III ZR 221/09

GG Art. 14 Ca, Ce; BauGB § 40 Abs. 1 und 2, § 42 Abs. 1, § 43 Abs. 3, § 44 Abs. 4 — a) Der von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen Planung nach § 40 Abs. 1 BauGB betroffene Eigentümer, dem ein Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB zusteht, kann wegen § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch dann keine weitere Geldentschädigung verlangen, wenn die Gemeinde über einen langen Zeitraum die Verwirklichung der Planung nicht in Angriff nimmt und erklärt, auch aktuell keinen diesbezüglichen Umsetzungswillen zu haben.

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 08.07.2010
III ZR 249/09

BGB §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2, § 675 — Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren.

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 08.07.2010
NotZ 5/10

BNotO §§ 111, 111b Abs. 1; VwGO § 152 — Gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, der in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergeht, ist die Beschwerde an den Bundesgerichtshof nicht eröffnet.

Kategorie: BGHfree, Notarsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 08.07.2010
VII ZB 36/08

ZPO § 494 a Abs. 1 — Die Anordnung des Gerichts, dass ein Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens binnen einer bestimmten Frist Klage zu erheben habe, ist unanfechtbar. Ergeht die Anordnung durch das Beschwerdegericht, ist hiergegen auch bei Zulassung durch das Beschwerdegericht keine Rechtsbeschwerde statthaft.

Kategorie: BGHfree, VII. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 07.07.2010
VIII ZR 315/09

BGB § 558 Abs. 2 — Eine vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattung der Mietsache (hier: Bad und Sammelheizung) bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich auf Dauer unberücksichtigt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vermieter dem Mieter die Kosten erstattet hat oder die Parteien eine konkrete anderweitige Vereinbarung getroffen haben; hierzu genügt es nicht, dass sich der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags zum Einbau der Ausstattung verpflichtet hat.

Kategorie: BGHfree, VIII. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 07.07.2010
XII ZB 149/10

ZPO § 78 Abs. 2; FamFG §§ 10 Abs. 4 Satz 2, 114 Abs. 3 Satz 2 — Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I 2840) und den hieran anknüpfenden Regelungen des FamFG (§§ 10 Abs. 4 Satz 2, 114 Abs. 3 Satz 2 FamFG) hat der Gesetzgeber das Behördenprivileg dahin eingeschränkt, dass die behördlichen Vertreter vor dem Bundesgerichtshof nunmehr der Befähigung zum Richteramt bedürfen. Das gilt ausnahmslos, also auch für den für die Staatskasse tätigen Bezirksrevisor.

Kategorie: BGHfree, XII. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 06.07.2010
XI ZB 40/09

ZPO § 511 Abs. 2 — a) Die nach dem Interesse des Klägers zu bemessende Berufungsbeschwer bei der Beseitigung bzw. Abänderung einer Zug-um-Zug-Verurteilung richtet sich in der Regel nach dem Zeit- und Kostenaufwand, der ihm bei der Erfüllung des Gegenanspruchs entsteht.

Kategorie: BGHfree, XI. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 06.07.2010
VI ZR 177/09

GG Art. 103 Abs. 1, ZPO § 544 Abs. 7 — Das Berufungsgericht verletzt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG in entscheidungserheblicher Weise, wenn es - ohne zuvor einen Hinweis nach § 139 ZPO auf die beabsichtigte Auslegung ihres Feststellungsantrags zu geben - diesen überraschend mit der Begründung abweist, er beziehe sich entsprechend seinem Wortlaut nur auf - nicht vorliegende - Behandlungsfehler im engeren Sinne, nicht jedoch auch auf - vorliegende - Aufklärungsfehler.

Kategorie: BGHfree, VI. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

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