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Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 16.06.2010
VIII ZR 280/09

BGB §§ 133 C, 157 Ge — Haben die Mietvertragsparteien vereinbart, dass der Mieter die anteiligen Kosten für künftige Schönheitsreparaturen nach einem Kostenvoranschlag des Vermieters oder eines Fachbetriebs zu zahlen hat, so schuldet der Mieter den Abgeltungsbetrag einschließlich der Umsatzsteuer.

Kategorie: BGHfree, VIII. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 16.03.2010
VI ZR 64/09

ArzneimittelG § 84 a.F., ZPO § 286 A, C — Zum Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der Einnahme eines Arzneimittels und dem Gesundheitsschaden des Patienten.

Kategorie: BGHfree, VI. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 15.03.2010
II ZR 4/09

GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7; BGB § 328 — a) Die Gesellschafter einer GmbH können im Wege einer schuldrechtlichen Nebenabrede im Interesse der Gesellschaft abweichend von einer Satzungsbestimmung eine geringere Abfindungshöhe für den Fall des Ausscheidens aus der Gesellschaft vereinbaren.

Kategorie: BGHfree, II. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 11.03.2010
IX ZR 104/09

AnfG § 1 Abs. 1, § 3 — Zum Begriff der Rechtshandlung bei der Gläubigeranfechtung (Anschluss an BGH ZIP 2008, 2272).

Kategorie: BGHfree, IX. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 10.03.2010
VIII ZR 144/09

BGB § 536 — a) Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche mit einer "ca."-Angabe versehen ist, liegt ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel dann vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels ist nicht eine zusätzliche Toleranzspanne anzusetzen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 133/03).

Kategorie: BGHfree, VIII. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 10.03.2010
VIII ZR 310/08

BGB §§ 323 Abs. 1, 439 Abs. 1 — Die Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen (im Anschluss an BGHZ 162, 219 ff. und das Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195).

Kategorie: BGHfree, VIII. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 05.03.2010
V ZR 62/09

WEG §§ 44; 46 Abs. 1 Satz 1; 48 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 263 — a) Zur Zulässigkeit eines an der Wertung des § 44 WEG orientierten privilegierten Parteiwechsels, wenn eine Anfechtungsklage entgegen § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben worden ist, später aber auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird.

Kategorie: BGHfree, V. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 04.03.2010
V ZB 184/09

FamFG §§ 62, 68 Abs. 3 Satz 1, 70 ff., 420 Abs. 1 Satz 1 — a) Bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, muss sich der Richter vor der Anordnung der Freiheitsentziehung vergewissern, dass der hinzugezogene Dolmetscher und der Betroffene in derselben Sprache miteinander kommunizieren.

Kategorie: BGHfree, V. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 24.02.2010
XII ZB 168/08

ZPO § 522; GG Art. 103 Abs. 1 — Vor Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 - NJW-RR 2007, 1718; vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 162/06 - FamRZ 2007, 1725).

Kategorie: BGHfree, XII. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 11.02.2010
VII ZR 153/08

BGB § 387; ZPO § 485 — Die Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch wegen der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist ungeachtet der Möglichkeit wirksam, dass in einem späteren Hauptsacheverfahren über die Prozesskosten entschieden wird.

Kategorie: BGHfree, VII. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

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