Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Urteil v. 10.06.2008
XI ZR 331/07
BGB § 767 Abs. 1 - a) Erfasst der Sicherungszweck einer Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen auch den Fall, dass die schuldende GmbH in eine Krise gerät, so kann sich der haftende Bürge nicht auf eine das Eigenkapital der Gesellschaft sichernde Rückzahlungssperre berufen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Februar 1996 - IX ZR 245/94, WM 1996, 588, 590).
Urteil v. 09.06.2008
II ZR 268/07
BGB §§ 254 Bb, 426 Abs. 1 - Hat einer von mehreren Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft (hier: einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis von Gynäkologen) schuldhaft verursacht, dass die Gesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden konnte, kann dies im Rahmen des Gesamtschuldner-Innenausgleichs unter Heranziehung des Gedankens des § 254 BGB zu einer Alleinhaftung des schuldhaft handelnden Gesellschafters im Verhältnis zu seinen Mitgesellschaftern führen (Bestätigung von Sen.Urt. v. 15. Oktober 2007 - II ZR 136/06, ZIP 2007, 2313 Tz. 25).
Urteil v. 05.06.2008
III ZR 239/07
GOÄ § 4 Abs. 2a; GOÄ Gebührenverzeichnis Nr. 2997, 2975, 3013, 3126, 2583, 2802 - a) Das in § 4 Abs. 2a Satz 1 und 2 GOÄ enthaltene Zielleistungsprinzip findet seine Grenze an dem Zweck dieser Bestimmung, eine doppelte Honorierung ärztlicher Leistungen zu vermeiden.
Urteil v. 02.06.2008
II ZR 27/07
GmbHG § 64 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 2 Be; StGB § 266 a Abs. 1 - Mit den Pflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist es vereinbar, wenn er zur Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung fällige Leistungen an die Sozialkassen erbringt (vgl. BGH, Urt. v. 14. Mai 2007 - II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265; vgl. auch Urt. v. 5. Mai 2008 - II ZR 38/07 z.V.b.).
Urteil v. 02.06.2008
II ZR 104/07
BGB § 826 A - An einem die Haftung nach § 826 BGB begründenden existenzvernichtenden Eingriff fehlt es, wenn der Gesellschafter zwar Forderungen der GmbH gegen Dritte auf ein eigenes Konto einzieht, mit diesen Mitteln jedoch Verbindlichkeiten der Gesellschaft begleicht und zusätzlich in beträchtlichem Umfang aus eigenem Vermögen weitere Gesellschaftsschulden tilgt.
Urteil v. 02.06.2008
II ZA 1/07
EGBGB Art. 229 § 12 Abs. 2 - Zur Auslegung der besonderen Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 12 Abs. 2 EGBGB bei der Berechnung der Verjährungsfristen für "Altfälle" der Kapitalaufbringung im GmbH-Recht.
Urteil v. 02.06.2008
II ZR 67/07
HGB §§ 114, 116, 161; ZPO § 286 B - a) Ein Gesellschafter, der sich bei seinem geschäftsführenden Handeln über die in der Gesellschaft intern zu beachtende Kompetenzordnung hinwegsetzt, haftet für die Schäden, die durch die schuldhafte Missachtung dieser internen Bindungen entstehen.
Urteil v. 02.06.2008
II ZR 289/07
BGB §§ 38, 58, 488 Abs. 1 - a) Die bereits im Aufnahmeantrag begründete Verpflichtung eines Vereinsmitglieds, dem Verein (hier: einem Golfclub) - neben der Zahlung der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrags - ein zinsloses Darlehen zur Steigerung der Attraktivität des Vereins (hier: Ausbau des Platzes von 9 auf 18 Bahnen) zu den im Antrag genannten Konditionen zu gewähren, stellt eine korporationsrechtliche Pflicht nach Art einer "gespaltenen Beitragspflicht" dar. An dem Charakter dieser Pflicht ändert sich nichts dadurch, dass das Mitglied und der Verein nach dem Beitritt über die Darlehensgewährung einen Vertrag schließen.
Urteil v. 02.06.2008
II ZB 1/06
GmbHG § 4 a; FGG § 144 a - Die faktische, gegen § 4 a Abs. 2 GmbHG verstoßende Verlagerung des Sitzes der Gesellschaft führt zu einem nachträglichen - dem gleichartigen anfänglichen Nichtigkeitsgrund vergleichbaren - Satzungsmangel, der die entsprechende Anwendung des § 144 a Abs. 4, 2. Var. FGG rechtfertigt.
Urteil v. 28.05.2008
XII ZB 134/07
VAHRG § 1 Abs. 2; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 b, Abs. 3 - a) Zur Realteilung von Anrechten des Notarversorgungswerks Hamburg.
