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Wettbewerbs- und Kartellrecht

Urteil v. 29.05.2008
I ZR 189/05

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 - Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat; es kommt nicht darauf an, ob sich in anderer Weise ein wettbewerbswidriges Verhalten aus einer mit der Klage zum Beweis der beanstandeten Verletzungshandlung vorgelegten Anlage - wie einer E-Mail oder einem mehrseitigen Werbeprospekt - ergeben kann.

Kategorie: Wettbewerbs- und Kartellrecht, I. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 08.05.2008
I ZR 83/06

UWG § 12 Abs. 1 Satz 2 - Möchte ein Unternehmen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend machen und beauftragt es deswegen einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung, kann es grundsätzlich die dadurch entstehenden Kosten auch dann vom Verletzer ersetzt verlangen, wenn es über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.

Kategorie: Wettbewerbs- und Kartellrecht, I. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 30.04.2008
III ZR 262/07

BNotO § 19; BGB § 278 - Zur Haftung des Notars wegen einer Fehlüberweisung vom

Notaranderkonto.

Kategorie: Wettbewerbs- und Kartellrecht, III. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 30.04.2008
III ZR 5/07

HPflG § 2 Abs. 1; WasserhaushaltsG § 18a;

NRWWasserG § 53 - a) Die Gemeinde bleibt jedenfalls Mitinhaberin der

Abwasserkanalisation, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer

Abwasserbeseitigungspflicht privatrechtlich eines Dritten (hier

Stadtwerke GmbH) bedient und eine Vollübertragung

öffentlich-rechtlich ausgeschlossen ist.

Kategorie: Wettbewerbs- und Kartellrecht, III. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 30.04.2008
III ZB 8/08

ZPO § 91; RVG VV Anlage 1 Teil 3 Vorbemerkung 3

Absatz 4 - Zur anteiligen Anrechnung einer vorgerichtlich

entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des

gerichtlichen Verfahrens (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22.

Januar 2008 - VIII ZB 57/07 - NJW 2008, 1323).

Kategorie: Wettbewerbs- und Kartellrecht, III. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 30.04.2008
IV ZR 241/04

AVB f. Feuervers. (AFB 87) § 11 Nr. 1

- Die Bestimmung "Behördliche

Wiederherstellungsbeschränkungen bleiben unberücksichtigt" in § 11

Nr. 1 AFB 87 benachteiligt den Versicherungsnehmer wegen Verstoßes

gegen das Transparenzgebot (§ 9 AGBG, jetzt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB)

unangemessen und ist deshalb unwirksam.

Kategorie: Wettbewerbs- und Kartellrecht, IV. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 24.04.2008
I ZR 159/05

BGB § 12; MarkenG §§ 5, 15 - Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain ".de" registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat. Etwas anderes gilt jedoch regelmäßig dann, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 - mho.de).

Kategorie: Wettbewerbs- und Kartellrecht, I. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 24.04.2008
I ZR 30/05

EG Art. 28, 30 - Bringt der Parallelimporteur auf der Umverpackung des von ihm umgepackten parallelimportierten Arzneimittels sein Unternehmenslogo in der Weise an, dass es in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem gebotenen Hinweis auf das die Umverpackung vornehmende Unternehmen steht und vom Verkehr als Bestandteil dieses Hinweises angesehen wird, schädigt er damit weder den Ruf der Marke des Arzneimittelherstellers noch beeinträchtigt er deren Herkunftsfunktion.

Kategorie: Wettbewerbs- und Kartellrecht, I. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 24.04.2008
I ZB 72/07

MarkenG § 73 Abs. 1 Satz 1, § 83 Abs. 3 Nr. 3, § 85 Abs. 4 Nr. 3 - Wird im Rahmen einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde die Verletzung einer Hinweispflicht als Versagung des rechtlichen Gehörs gerügt, muss der Rechtsbeschwerdeführer darlegen, dass die angefochtene Entscheidung auf dem Verstoß beruht. Hierzu muss er darlegen, was er auf den Hinweis hin vorgetragen hätte. Aus dem Umstand, dass im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren das Amtsermittlungsprinzip gilt, ergibt sich nichts anderes (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 639 = WRP 1997, 762 - Top Selection; Klarstellung von BGH, Beschl. v. 1.3.2007 - I ZB 33/06, GRUR 2007, 534 Tz. 11 = WRP 2007, 643 - WEST).

Kategorie: Wettbewerbs- und Kartellrecht, I. Zivilsenat, BGHfree

Urteil v. 10.04.2008
I ZR 227/05

BGB § 12 - Wird der Betreiber einer Internet-Auktionsplattform wegen Verletzung eines Kennzeichen- oder Namensrecht nach den Grundsätzen der Entscheidung "Internet-Versteigerung I" (BGHZ 158, 236) als Störer in Anspruch genommen, trifft den Gläubiger grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es dem Betreiber technisch möglich und zumutbar war, nach dem ersten Hinweis auf eine Verletzung des Schutzrechts weitere von Nutzern der Plattform begangene Verletzungen zu verhindern. Da der Gläubiger regelmäßig über entsprechende Kenntnisse nicht verfügt, trifft den Betreiber die sekundäre Darlegungslast; ihm obliegt es daher, im Einzelnen vorzutragen, welche Schutzmaßnahmen er ergreifen kann und weshalb ihm - falls diese Maßnahmen keinen lückenlosen Schutz gewährleisten - weitergehende Maßnahmen nicht zuzumuten sind.

Kategorie: Wettbewerbs- und Kartellrecht, I. Zivilsenat, BGHfree

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