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III. Zivilsenat

Urteil v. 22.07.2010
III ZR 203/09

BGB §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2, § 675 — Erhält ein Kapitalanleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers, so handelt er bezüglich weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen, auch wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis auch der weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09 - für BGHZ vorgesehen).

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat

Urteil v. 22.07.2010
III ZR 293/09

BeurkG § 17 Abs. 1 Satz 1; BNotO §§ 14, 19 Abs. 1 — Zum Umfang und Schutzzweck der notariellen Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Bauträgervertrags, wenn zum Zeitpunkt der Niederschrift ein Zwangsversteigerungsvermerk zu Lasten des Verkäufers/Bauträgers im Grundbuch eingetragen ist.

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat

Urteil v. 15.07.2010
III ZR 321/08

BGB § 823 Abs. 2 Be; StGB § 264a — Zu den Anforderungen an den Vorsatz für einen Kapitalanlagebetrug durch unrichtige vorteilhafte Angaben und Verschweigen nachteiliger Tatsachen in einem Emissionsprospekt.

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 15.07.2010
III ZR 336/08

BGB § 249 (Cb); ZPO § 287 — a) Eine Anrechnung von Steuervorteilen, die sich aus einer Kapitalanlage ergeben, kommt im Schadensersatzprozess des Anlegers grundsätzlich nicht in Betracht, wenn auch die Schadensersatzleistung der Besteuerung unterliegt.

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat

Urteil v. 08.07.2010
III ZR 221/09

GG Art. 14 Ca, Ce; BauGB § 40 Abs. 1 und 2, § 42 Abs. 1, § 43 Abs. 3, § 44 Abs. 4 — a) Der von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen Planung nach § 40 Abs. 1 BauGB betroffene Eigentümer, dem ein Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB zusteht, kann wegen § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch dann keine weitere Geldentschädigung verlangen, wenn die Gemeinde über einen langen Zeitraum die Verwirklichung der Planung nicht in Angriff nimmt und erklärt, auch aktuell keinen diesbezüglichen Umsetzungswillen zu haben.

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 08.07.2010
III ZR 249/09

BGB §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2, § 675 — Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren.

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 24.06.2010
III ZR 315/09

BGB § 839 B, Fm — Zur Beachtlichkeit einer Verwaltungsvorschrift für einen Amtsträger, wenn diese wegen einer Befristung außer Kraft getreten ist und nicht durch eine andere ersetzt wurde.

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat

Urteil v. 24.06.2010
III ZR 140/09

AEUV Art. 340; Informationsgesellschafts-Richtlinie Art. 2 Buchst. e, Art. 5 Abs. 2 Buchst. b; UrhG § 87 Abs. 4, § 54 Abs. 1 — Dass die Sendeunternehmen nach § 87 Abs. 4 UrhG vom Vergütungsaufkommen der Geräte- und Leerträgervergütung (§ 54 Abs. 1 UrhG) ausgeschlossen sind, stellt im Sinne des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs keinen qualifizierten Verstoß gegen Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG dar.

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat

Urteil v. 05.05.2010
III ZR 209/09

BGB §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 1, § 257 — Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers) nach § 257 BGB ist nicht auf den Schluss des Jahres abzustellen, in dem der Freistellungsanspruch fällig geworden ist, sondern auf den Schluss des Jahres, in dem die Drittforderungen fällig werden, von denen zu befreien ist.

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat

Urteil v. 22.04.2010
III ZR 318/08

BGB §§ 276 (Fa), 311 Abs. 2 — Zur Pflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds, den Anleger über die ihr bekannte wesentliche Einbindung eines großen Vertriebsunternehmens zu unterrichten, dessen Hauptgesellschafter zugleich Mehrheitsgesellschafter der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft war.

Kategorie: BGHfree, III. Zivilsenat

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