AktuellBGH-Volltextenach Senaten  

IV. Zivilsenat

Urteil v. 17.03.2010
IV ZR 144/08

BGB § 2111 — Wird einem Vorerben während der Dauer der Vorerbschaft ein enteignetes Grundstück auf der Grundlage des Vermögensgesetzes zurück übertragen, welches ursprünglich im Eigentum des vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (29. September 1990) verstorbenen Erblassers stand, so fällt das Eigentum am Grundstück in entsprechender Anwendung des § 2111 BGB mit dem Eintritt des Nacherbfalls in das Eigentum des Nacherben.

Kategorie: BGHfree, IV. Zivilsenat

Urteil v. 10.03.2010
IV ZR 264/08

BGB § 2314 Abs. 1 Satz 1 — Verletzt der Erbe schuldhaft seine Auskunftspflicht nach § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten, so folgt hieraus im Regelfall keine Umkehr der Beweislast dahin, dass nunmehr der Erbe beweispflichtig für das Nichtbestehen einer zunächst nicht angegebenen Nachlassverbindlichkeit ist.

Kategorie: BGHfree, IV. Zivilsenat

Urteil v. 24.02.2010
IV ZR 119/09

BBUZ §§ 1, 9 — Wird ein Auszubildender gegen Berufsunfähigkeit versichert, ist der Berufsbegriff auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen.

Kategorie: BGHfree, IV. Zivilsenat

Urteil v. 17.02.2010
IV ZR 259/08

MBKT 94 § 15a — Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit von einer selbständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte abhängig gemacht, fallen diese Voraussetzungen nicht schon dann weg, wenn der Versicherte sein berufliches Tätigkeitsfeld wechselt und dafür eine Übergangszeit benötigt und noch keine regelmäßigen Einkünfte erzielt.

Kategorie: BGHfree, IV. Zivilsenat

Urteil v. 27.01.2010
IV ZR 129/09

VVG §§ 59, 67 a.F.; BGB §§ 195, 548 Abs. 1; PrivathaftpflichtVers (Bes.Bed. u. Risikobeschreibungen f.d. Privathaftpflichtversicherung Nr. 4.2) — a) Für den Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. (BGHZ 169, 86 Tz. 22 ff.) gelten keine anderen Beweislastgrundsätze als für den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter.

Kategorie: BGHfree, IV. Zivilsenat

Urteil v. 27.01.2010
IV ZR 91/09

BGB §§ 2315 Abs. 1, 2316 Abs. 1, Abs. 4 — a) Erfolgt eine Zuwendung "im Wege vorweggenommener Erbfolge unentgeltlich", ist für die Pflichtteilsberechnung im Auslegungsweg zu ermitteln, ob der Erblasser damit eine Ausgleichung gemäß §§ 2316 Abs. 1, 2050 Abs. 3 BGB, eine Anrechnung gemäß § 2315 Abs. 1 BGB oder kumulativ Ausgleichung und Anrechnung gemäß § 2316 Abs. 4 BGB anordnen wollte.

Kategorie: BGHfree, IV. Zivilsenat

Urteil v. 02.12.2009
IV ZR 181/07

AVB Unfallversicherung (hier AUB 88, § 11 IV) — Aus dem allein vom Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung nach § 11 IV AUB 88 fristgemäß vorbehaltenem Recht, die Neubemessung der Invalidität zu verlangen, erwächst für den Versicherungsnehmer nicht die Pflicht, eine solche Neubemessung tatsächlich herbeizuführen. Die Weigerung des Versicherungsnehmers, zum Zweck der Neubemessung einen vom Versicherer benannten Arzt aufzusuchen, steht insoweit einem - zulässigen - Verzicht auf die Neubemessung gleich und verletzt nicht die Obliegenheit aus § 9 IV AUB 88.

Kategorie: BGHfree, IV. Zivilsenat

Urteil v. 25.11.2009
IV ZR 70/05

BGB § 426 Abs. 1 Satz 1 — Ein auf Ausgleich nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB in Anspruch genommener Gesamtschuldner kann dem nicht entgegenhalten, der ausgleichsberechtigte Gesamtschuldner hätte mit Erfolg die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gläubiger erheben können.

Kategorie: BGHfree, IV. Zivilsenat

Urteil v. 18.11.2009
IV ZR 39/08

ZPO § 850b; BGB § 400; ALB 86 § 13; BBUZ § 9 — Wird zusammen mit einer Kapitallebensversicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, steht die Einheitlichkeit des Vertrages in der Regel weder der Abtretung von Ansprüchen allein aus der Lebensversicherung noch einer Übertragung des Kündigungsrechts für die Lebensversicherung entgegen.

Kategorie: BGHfree, IV. Zivilsenat

Urteil v. 18.11.2009
IV ZR 75/07

VBL-Satzung §§ 33, 75 Abs. 3 Buchst. d Satz 2 — Waren die Anspruchsvoraussetzungen für die gesetzliche Rente bereits vor dem Stichtag des 31. Dezember 2001 erfüllt, ist damit der Versicherungsfall in der Zusatzversorgung gemäß § 33 Satz 1 VBLS eingetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Pflichtversicherung über den Stichtag hinaus fortbestand und die gesetzliche Rente erst nach dem Stichtag ausgezahlt worden ist. Die Startgutschrift richtet sich in einem solchen Fall nach § 75 Abs. 3 Buchst. d Satz 2 VBLS.

Kategorie: BGHfree, IV. Zivilsenat

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