VI. Zivilsenat
Urteil v. 10.01.2012
VI ZA 27/11
ZPO § 114 Satz 1, § 544 Abs. 1 — Das Ende einer Rechtsmittelfrist wird wegen eines allgemeinen Feiertages nur dann hinausgeschoben, wenn der betreffende Tag an dem Ort, wo das Rechtsmittel einzulegen ist, gesetzlicher Feiertag ist. Entsprechendes gilt für ein Prozesskostenhilfegesuch, das innerhalb der Frist einzulegen ist, die für das beabsichtigte Rechtsmittel vorgeschrieben ist.
Urteil v. 10.01.2012
VI ZR 96/11
BGB § 852 Abs. 1 a.F.; BGB § 197 a.F. — a) Die dreijährige Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB a.F. gilt nur für das Stammrecht, nicht dagegen für die aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen. Für diese gilt (unmittelbar) die vierjährige Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F..
Urteil v. 20.12.2011
VI ZR 261/10
BGB § 823 Ah, G — Zur Einordnung der Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung in die Sozialsphäre.
Urteil v. 20.12.2011
VI ZR 309/10
BGB § 823 Be, § 826 C — Zur Abgrenzung bedingten Vorsatzes von Fahrlässigkeit.
Urteil v. 13.12.2011
VI ZR 177/10
StVG § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 1, 3; ZPO § 286 C — Bei Auffahrunfällen auf der Autobahn ist ein Anscheinsbeweis regelmäßig nicht anwendbar, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ist.
Urteil v. 13.12.2011
VI ZR 274/10
BGB §§ 280, 286, 249 Gb; RVG § 15 — Befindet sich bei der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens der Haftpflichtversicherer des Schädigers mit der Ersatzleistung in Verzug, sind Rechtsanwaltskosten, die der Geschädigte im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage seines Rechtsschutzversicherers verursacht hat, nur zu erstatten, soweit sie aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.
Urteil v. 29.11.2011
VI ZB 33/10
ZPO § 114, § 233 (B) — Ist dem Berufungskläger, der innerhalb der Berufungsbegründungsfrist lediglich die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt, aufgrund einer bereits vorliegenden Entscheidung bekannt, dass das Berufungsgericht seine Angaben zur Bedürftigkeit für unzureichend hält, muss er, sofern er dem Mangel nicht abhilft, mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe ernsthaft rechnen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Versäumung der Berufungsbegründungsfrist kann in diesem Fall nicht bewilligt werden.
Urteil v. 29.11.2011
VI ZR 201/10
ZPO §§ 61, 69; VVG § 115 Abs. 1 — Beim Verdacht einer Unfallmanipulation darf der neben seinem Versicherungsnehmer verklagte Haftpflichtversicherer im Prozess sowohl als Streitgenosse als auch als Streithelfer nach §§ 61, 69 ZPO seine eigenen Interessen wahrnehmen.
Urteil v. 15.11.2011
VI ZR 30/11
BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 (Gb) — Zu den Voraussetzungen für den Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert.
Urteil v. 15.11.2011
VI ZR 4/11
BGB § 252; § 823 F; ZPO § 850f Abs. 2 — Hat der Käufer marktgängiger Ware über seine Zahlungswilligkeit
