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VII. Zivilsenat

Urteil v. 12.01.2012
VII ZR 76/11

VOB/B (1998) § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1, § 13 Nr. 4; BGB § 638 Abs. 1 a.F. — Die Verjährung des vor der Abnahme des Bauwerks aufgrund eines

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Urteil v. 22.12.2011
VII ZR 67/11

BGB §§ 133 B, 157 C; VOB/A § 9 a.F.; DIN 18300 Abschnitt 0.2.3 — a) Grundsätzlich ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, ihm mögliche und zumutbare Angaben zur Kontamination eines zum Aushub und zur Weiterverwendung vorgesehenen Bodens zu machen. Ein Unterlassen solcher Angaben kann die Auslegung des Vertrages dahin rechtfertigen, eine Bodenkontamination liege nicht vor.

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Urteil v. 22.12.2011
VII ZR 136/11

BGB §§ 254 Abs. 2 Satz 1 Dc, 242 Ba — Haftet der wegen eines Fehlers bei der Ankaufsuntersuchung eines Pferdes zum Schadensersatz verpflichtete Tierarzt neben dem Verkäufer als Gesamtschuldner, trifft den Käufer grundsätzlich nicht die Obliegenheit, zur Schadensminderung zunächst seine Ansprüche gegen den Verkäufer gerichtlich geltend zu machen.

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Urteil v. 22.12.2011
VII ZR 7/11

BGB § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1 — Ein Tierarzt, der seine Pflichten aus einem Vertrag über die Ankaufsuntersuchung eines Pferdes verletzt und deshalb einen unzutreffenden Befund erstellt hat, haftet seinem Vertragspartner auf Ersatz des Schadens, der diesem dadurch entstanden ist, dass er das Pferd aufgrund des fehlerhaften Befundes erworben hat.

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Urteil v. 08.12.2011
VII ZR 12/09

ZPO § 304 Abs. 1 — Lässt sich ohne weitere Tatsachenaufklärung nicht feststellen, ob dem Kläger ein von ihm ausschließlich konkret nach dem entgangenen Rohertrag berechneter Schaden entstanden ist, kann die für den Erlass eines Zwischenurteils über den Grund erforderliche Wahrscheinlichkeit, dass der geltend gemachte Schadensersatzanspruch in irgendeiner Höhe besteht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2005 - II ZR 144/03, NJW-RR 2005, 1008, 1009 m.w.N.), nicht damit begründet werden, dass der Kläger den Schaden auch abstrakt berechnen könnte.

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Urteil v. 08.12.2011
VII ZR 111/11

BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 A, Bm, Ck — Formularmäßige Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Mastküken-Brüterei, durch die sich der Vertragspartner für eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren und kündigungsabhängiger Verlängerung um jeweils ein Jahr verpflichtet, nach Erstellung eines entsprechenden Stalles den Bezug und den Verkauf der nach dem Vertrag zur Mast vorgesehenen Tiere sowie den Erwerb des für die Aufzucht benötigten Futters ausschließlich über solche Unternehmen abzuwickeln, die zum gleichen Nahrungsmittelkonzern wie die Brüterei gehören, sind nicht unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

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Urteil v. 08.12.2011
VII ZR 198/10

BGB §§ 280 Abs. 1, 281 — Wählt ein Unternehmer, der nach einem Wasserschaden in einem Gebäude damit beauftragt ist, den Fußbodenaufbau zu trocknen, und zu diesem Zweck den Fliesenbelag öffnen muss, eine Trocknungsmethode, die zu größeren Schäden am Gebäude als erforderlich führt, ist der Schadensersatzanspruch des Bestellers nicht davon abhängig, dass er dem Unternehmer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.

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Urteil v. 24.11.2011
VII ZB 12/11

ZPO § 726 Abs. 1 — Zur Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung, in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem "jeweiligen Gläubiger" der Grundschuld übernommen hat.

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Urteil v. 24.11.2011
VII ZB 33/11

ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2 — Mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde zieht der Einzelrichter auch dann objektiv willkürlich unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) eine nicht ihm, sondern der Kammer zustehende Entscheidungsbefugnis an sich, wenn er den Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung für gegeben hält und hieraus seine Zuständigkeit für die Zulassungsentscheidung ableitet.

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Urteil v. 10.11.2011
VII ZB 55/10

ZPO § 845; AO § 46 Abs. 6 — Die Vorpfändung eines Steuererstattungsanspruchs ist mit der vom Gerichtsvollzieher bewirkten Zustellung des die Vorpfändung enthaltenden Schreibens im Sinne des § 46 Abs. 6 AO "erlassen". Auf den Zeitpunkt, zu dem das Schreiben dem Gerichtsvollzieher übergeben worden ist, kommt es nicht an.

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