AktuellBGH-Volltextenach Senaten  

X. Zivilsenat

Urteil v. 29.06.2010
X ZR 193/03

EPÜ Art. 69 — Die Patentauslegung besteht in der Bestimmung, wie der Patentanspruch nach objektiven Kriterien aus fachlicher Sicht zu bewerten ist. Durch Bewertung seines Wortlauts aus der Sicht des Fachmanns ist zu bestimmen, was sich aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als Lehre zum technischen Handeln ergibt.

Rubrik: BGHfree, X. Zivilsenat

Urteil v. 29.06.2010
X ZR 51/09

EGZPO § 26 Nr. 8 — Gibt der zur Auskunftserteilung verurteilte Beklagte noch vor Abschluss der Tatsacheninstanzen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung Auskunft, ist sein diesbezüglicher Aufwand bei der Berechnung des Wertes der mit seiner Revision geltend zu machenden Beschwer zu berücksichtigen.

Rubrik: BGHfree, X. Zivilsenat, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Urteil v. 18.05.2010
X ZR 79/07

PatG § 6; BGB § 812 Abs. 1 (Eingriffskondiktion) — Dem Erfinder einer Lehre zum technischen Handeln, die zum Patent angemeldet und/oder für die ein Patent erteilt worden ist, erwächst mit deren Verlautbarung, die unter Wahrung einer die Öffentlichkeit hiervon ausschließenden Vertraulichkeit erfolgt ist, ein Recht an der Erfindung unabhängig davon, ob die Lehre schutzfähig ist.

Rubrik: BGHfree, X. Zivilsenat

Urteil v. 11.05.2010
X ZR 51/06

EPÜ Art. 83, 138 Abs. 1 lit. b; IntPatÜbkG Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 2; PatG § 99 Abs. 1; ZPO § 533 Nr. 1 — a) Die Einbeziehung eines weiteren Nichtigkeitsgrundes (hier: unzureichende Offenbarung) in der Berufungsinstanz, nachdem die Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht nur auf einen oder mehrere andere der in Art. 138 Abs. 1 EPÜ, Art. II § 6 Abs. 1 IntPatÜbkG aufgeführten Nichtigkeitsgründe gestützt war, stellt eine Klageänderung (objektive Klagehäufung) im Sinne der Vorschrift des § 533 Nr. 1 ZPO dar, welche nach § 99 Abs. 1 PatG auch im Patentnichtigkeitsverfahren anwendbar ist.

Rubrik: BGHfree, X. Zivilsenat

Urteil v. 27.04.2010
X ZR 79/09

EPÜ Art. 56; PatG § 4 — Beschränkt sich die Problemlösung darauf, ein als solches bekanntes, einfach strukturiertes Werkzeug (hier: Kunststoffkeil zum Glätten von Silikonfugen) aus einem modifizierten Material (hier: Elastomer statt Kunststoff) herzustellen und darüber hinaus nur auf die Anweisung, den Gegenstand geometrisch (Gesamtgröße und Bemaßung der Randaufkantung im Verhältnis zum Innenbereich) so auszulegen, dass die Eigenschaften des gewählten Materials optimal ausgenützt werden können, handelt es sich auch dann um eine von einem durchschnittlich versierten Fachmann zu erwartende Entwicklungsleistung, wenn für die Auswahl des Werkstoffs Vorbilder im Stand der Technik nicht auszumachen sind (im Anschluss an Sen.Urt. v. 12.2.2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger; BGH, Urt. v. 4.2.2010 - Xa ZR 36/08 Tz. 27 - Gelenkanordnung).

Rubrik: BGHfree, X. Zivilsenat

Urteil v. 16.03.2010
X ZR 47/06

IntPatÜbkG Art. II § 3 Abs. 1 und 2, Art. XI § 4; ÜbersV § 5 — Im Patentnichtigkeitsverfahren ist der Antrag auf Feststellung, dass die Wirkungen eines europäischen Patents für die Bundesrepublik Deutschland als von Anfang an nicht eingetreten gelten, weil der Anmelder oder Patentinhaber eine (vollständige) deutsche Übersetzung der europäischen Patentschrift nicht fristgerecht eingereicht hat, nicht statthaft.

Rubrik: BGHfree, X. Zivilsenat

Urteil v. 26.01.2010
X ZR 25/06

EPÜ Art. 69; PatG § 14 — Die Angabe "weitgehend geschlossen" in einem Patentanspruch kann dahin auszulegen sein, dass ein vollständiger Verschluss nicht erfasst ist (hier in einem Fall ausgesprochen, in dem für den Stand der Technik ein solcher Verschluss kennzeichnend war).

Rubrik: BGHfree, X. Zivilsenat

Urteil v. 26.01.2010
X ZR 86/08

BGB § 280 Abs. 1; § 311 Abs. 2 — Die Rechtsprechung, wonach regelmäßig eine Verurteilung zu Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers des Auftraggebers nur in Betracht kommt, wenn der Kläger bei in jeder Hinsicht rechtmäßigem Vergabeverfahren den Auftrag hätte erhalten müssen, gilt auch für Fälle, in denen dem Kläger im fehlerhaften Vergabeverfahren der Zuschlag erteilt worden ist.

Rubrik: BGHfree, X. Zivilsenat

Urteil v. 22.12.2009
X ZR 56/08

EPÜ Art. 69; PatG § 14; ZPO § 139 Abs. 1 Satz 2, § 144 Abs. 1 — a) Fehlt im Verletzungsprozess Parteivortrag zu unmittelbaren Tatumständen, die Anhaltspunkte beispielsweise dafür zu geben vermögen, welche technischen Zusammenhänge für das Verständnis der unter Schutz gestellten Lehre bedeutsam sein könnten, wer als Durchschnittsfachmann in Betracht zu ziehen sein und welche Ausbildung seine Sicht bestimmen könnte (z.B. zum technischen Gebiet, auf dem die Erfindung liegt, zu den auf diesem Gebiet tätigen Unternehmen, der Ausbildung von deren Mitarbeitern bzw. zum Vorhandensein eigener Entwicklungsabteilungen), hat das Gericht darauf hinzuwirken, dass die Parteien sich dazu vollständig erklären.

Rubrik: BGHfree, X. Zivilsenat

Urteil v. 22.12.2009
X ZR 27/06

PatG §§ 22 Abs. 1, 21 Abs. 1 Nr. 4 — Eine unzulässige Erweiterung liegt vor, wenn der Gegenstand des Patents sich für den Fachmann erst aufgrund eigener, von seinem Fachwissen getragener Überlegungen ergab, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hatte.

Rubrik: BGHfree, X. Zivilsenat

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