15.03.10
LG München I, Beschl. v. 30.12.2009 - 5 HK O 15746/02
Ist in einem Prozessvergleich die von der Hauptversammlung beschlossene Barabfindung bei einem Squeeze out erhöht worden, so ist die erhöhte Barabfindung in dem anschließenden Spruchverfahren der Maßstab dafür, ob der Betrag angemessen ist. (1. Leitsatz des Gerichts)
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