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10.02.10

OLG München, Beschluss vom 3.2.2010 - 31 Wx 135.09 - LG München

Der Widerspruch gegen den Verschmelzungsbeschluss ist auch dann nicht entbehrlich,
wenn eine nach Darstellung des Anteilsinhabers ihm vom Notar zugesagte
gesonderte Aufforderung zur Erklärung des Widerspruchs nicht erfolgt ist. (Leitsatz des Gerichts)

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