10.08.12
BGH, Urteil vom 29. Juni 2012 - V ZR 27/11
Leitsatz des Gerichts:
Die Bewilligung einer Vormerkung zugunsten eines von dritter Seite noch zu benennenden Berechtigten ist wirksam, sofern der Berechtigte im Zeitpunkt der Eintragung der Vormerkung bestimmungsgemäß benannt worden ist.
(Volltext)
