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15.12.10

BGH, Urteil vom 24. November 2010 - IV ZR 248/08

Leitsatz des Gerichts:
In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung sind Schäden nicht ersatzpflichtig, die nach einem missglückten Entwendungsversuch mutwillig - etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung - verursacht worden sind.

(Volltext)