15.12.10
BGH, Urteil vom 24. November 2010 - IV ZR 248/08
Leitsatz des Gerichts:
In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung sind Schäden nicht ersatzpflichtig, die nach einem missglückten Entwendungsversuch mutwillig - etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung - verursacht worden sind.
(Volltext)
