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10.08.12

BGH, Urteil vom 29. Juni 2012 - V ZR 27/11

Leitsatz des Gerichts:
Die Bewilligung einer Vormerkung zugunsten eines von dritter Seite noch zu benennenden Berechtigten ist wirksam, sofern der Berechtigte im Zeitpunkt der Eintragung der Vormerkung bestimmungsgemäß benannt worden ist.

(Volltext)