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06.09.11

BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - V ZB 9/11

Leitsatz des Gerichts:
Die Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters eines Mieters oder Pächters des Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung ist unzulässig, weil das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt.

(Volltext)