06.09.11
BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - V ZB 9/11
Leitsatz des Gerichts:
Die Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters eines Mieters oder Pächters des Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung ist unzulässig, weil das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt.
(Volltext)
