18.02.10
BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - Xa ZR 175/07 - OLG München
Ein Vertrag über die Prüfung eines Jahresabschlusses ist nicht schon deswegen nichtig, weil der Abschlussprüfer den Jahresabschluss entgegen dem Verbot in § 319 HGB nach Vertragsabschluss selbst teilweise neu erstellt und prüft. (Leitsatz des Gerichts)
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