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31.03.10

BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - IX ZR 65/09

Leitsatz des Gerichts:
Hat der vorläufige Insolvenzverwalter aufgrund richterlicher Ermächtigung eine zur Sicherheit abgetretene Forderung eingezogen, ist der Insolvenzverwalter zur abgesonderten Befriedigung des Sicherungsnehmers aus dem Erlös verpflichtet.
(Volltext)