31.03.10
BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - IX ZR 65/09
Leitsatz des Gerichts:
Hat der vorläufige Insolvenzverwalter aufgrund richterlicher Ermächtigung eine zur Sicherheit abgetretene Forderung eingezogen, ist der Insolvenzverwalter zur abgesonderten Befriedigung des Sicherungsnehmers aus dem Erlös verpflichtet.
(Volltext)
