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28.05.10

BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 216/07

Leitsatz des Gerichts:
Zur Glaubhaftmachung einer Leistungsvermeidung durch unvollständige oder unzutreffende Angaben gegenüber der Finanzbehörde kann die Vorlage einer zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklageschrift in einem gegen den Schuldner geführten Steuerstrafverfahren ausreichen.

(Volltext)