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25.06.10

BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09

Leitsatz des Gerichts:
Ein Beiseiteschaffen im Sinne des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt nur dann vor, wenn der Zugriff auf den weggegebenen Vermögensbestandteil für einen Insolvenzverwalter im Rahmen der Gesamtvollstreckung (Insolvenz) wesentlich erschwert wird.

(Volltext)