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21.07.10

BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - II ZR 6/09

Leitsatz des Gerichts:

Die Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag kann nicht darauf gestützt werden, dass im Vertrag die Fälligkeit des festen Ausgleichs falsch angegeben sei.

(Volltext)