Archiv Newsticker Gerichte - Januar 2005
28.01.2005
BVerfG: Tage der offenen Tür - Verhandlungen des Ersten Senats am 15. und 16. März 2005
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28.01.2005
Bundesgerichtshof eröffnet die Erste Nacht
BundesgerichtshofIm Rahmen der Bewerbung der Stadt Karlsruhe um die Kulturhauptstadt Europas im Jahre 2010 findet am 26. Februar 2005 eine Aktionsnacht 2010 Die erste Nacht statt, die um 20.10 Uhr beginnt und bis 2.10 Uhr am nächsten Morgen dauert.Dem vorgeschaltet ist eine Auftaktveranstaltung im Versammlungsraum des Erweiterungsbaus des Bundesgerichtshofes, in der eine von dem Maler und Bildhauer Prof. Markus Lüpertz geschaffene Bronzestatue der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Es handelt sich um ein künstlerisch gestaltetes Hoheitssymbol, einen Adler, der im großen Sitzungssaal des Erweiterungsbaus aufgestellt wird.Die Veranstaltung beginnt um 18.00 Uhr mit Grußworten des Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Günter Hirsch und des Oberbürgermeisters der Stadt Karlsruhe Heinz Fenrich. Daran schließt sich ein Vortrag des Schriftstellers und Juristen Herbert Rosendorfer zum Thema Staat und Kunst an, bevor Markus Lüpertz Erläuterungen zum Hoheitssymbol Adler gibt und das...
27.01.2005
BAG: Widerruf einer Funktionszulage
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27.01.2005
Geschäftsstand beim Bundesarbeitsgericht am 1. Januar 2005
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27.01.2005
BVerfG: Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe
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27.01.2005
BGH: Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines Mädchens
Bundesgerichtshof
27.01.2005
BGH: Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel
Bundesgerichtshof
27.01.2005
BGH: Kündigung eines Kraftfahrzeugleasingvertrags wegen Zahlungsverzugs
Der unter anderem für das Leasingrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeitsvoraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Kraftfahrzeugleasingvertrags wegen Zahlungsverzugs des Leasingnehmers zu ent-scheiden. Der Beklagte schloß 1998 mit der Klägerin, einer Leasinggesellschaft, einen Kraftfahrzeugleasingvertrag über eine Laufzeit von 42 Monaten ab. Die monatliche Bruttoleasingrate betrug 791,93 DM (404,91 ). Nachdem der Beklagte mit den Leasingraten für die Monate Januar bis März 2000 in Rückstand geraten war, drohte ihm die für die Klä-gerin handelnde Bank mit Schreiben vom 24. März 2000 die fristlose Kündigung des Leasingvertrages an.
Der Beklagte zahlte am 28. März 2000 die seit 1. März 2000 fälli-ge Rate für den Monat März 2000; weitere Zahlungen leistete er nicht. Die Klägerin sprach daraufhin am 14. April 2000 die fristlose Kündigung des Leasingvertrages aus. Im August 2000 ließ sie das Leasingfahrzeug...
26.01.2005
BVerfG: Regelung zum Studiengebührenverbot und zur Bildung verfasster Studierendenschaften mangels Gesetzgebungsrechts des Bundes nichtig
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24.01.2005
BAG: Keine verkürzte Kündigungsfrist nach § 113 Satz 2 InsO bei einer Kündigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter
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