Wirtschaftsrecht aktuell
11.03.2010
BGH, Urteil vom 5. Februar 2010 - V ZR 126/09
Leitsatz des Gerichts:
Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung des Verwaltungsbeirats
entspricht nur dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die
Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung
im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft
die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung
durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben.
11.03.2010
BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - XI ZB 23 und 24/08
Leitsatz des Gerichts:
Ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt einen
EDV-gestützten Fristenkalender verwendet, aber nicht anordnet, dass die Eingaben
in diesen Kalender jeweils durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über
einen Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls kontrolliert werden.
10.03.2010
BGH, Beschluss vom 18. Januar 2010 - II ZR 31/09 - KG
Dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft steht gegenüber dem Anspruch der Gesellschaft auf Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsgut-habens kein Freistellungsanspruch und damit kein darauf gestütztes Zurückbehal-tungsrecht hinsichtlich in der Auseinandersetzungsbilanz passivierter Sozialansprü-che einzelner Gesellschafter gegen die Gesellschaft zu. Der ausgeschiedene Gesell-schafter kann Freistellung nach § 738 Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. BGB nur von gemein-schaftlichen Schulden, d.h. von Verbindlichkeiten der Gesellschaft verlangen, für die er analog § 128 HGB haftet. Für Sozialansprüche besteht keine Haftung analog § 128 HGB. (Leitsatz des Gerichts)
09.03.2010
BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZB 10/09 - OLG Hamm
Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetra-gen worden sind. Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender auch dann eigenverantwort-lich zu prüfen, wenn die Handakte zur Bearbeitung nicht zugleich mit vorgelegt wor-den ist. (Leitsatz des Gerichts)
09.03.2010
BGH, Versäumnisurteil vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 16/09 - OLG Dresden
Der Anfechtungsgegner einer unentgeltlichen Leistung muss darlegen und beweisen, dass er nicht mehr bereichert ist. (Leitsatz des Gerichts)
09.03.2010
BGH, Zwischenurteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07 - OLG Koblenz
Ein Rechtsstreit über eine Forderung ist auch dann unterbrochen, wenn der Schuldner die Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgetreten hat, diese Abtretung jedoch nach insolvenzrechtlichen Vorschriften anfechtbar ist. (1. Leitsatz des Gerichts)
08.03.2010
BGH, Beschluss vom 11. Februar 2010 - IX ZR 42/08 - OLG Hamm
Verrechnet eine Bank für den Kunden eingehende Zahlungen mit ihrem noch nicht fälligen Anspruch auf Darlehensrückzahlung, ist die dadurch erlangte Befriedigung nicht inkongruent, wenn die Verrechnung mit dem Kunden vereinbart war. (Leitsatz des Gerichts)
08.03.2010
BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09 - OLG Frankfurt am Main
Die aus dem Überschreiten des fünffachen Satzes der gesetzlichen Gebühren herzuleitende Vermutung der Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars kann durch die Darlegung entkräftet werden, dass die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Be-rücksichtigung aller Umstände angemessen ist (Modifikation von BGHZ 162, 98). (1. Leitsatz des Gerichts)
08.03.2010
BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - IX ZR 114/09 - OLG Düsseldorf
Ein einheitlicher Steuerberatervertrag kann nach § 627 BGB gekündigt werden, auch wenn für einen Teilbereich der Tätigkeit dauerhaft feste Bezüge vereinbart sind. (Leitsatz des Gerichts)
05.03.2010
BGH, Beschluss vom 1. März 2010 - II ZB 1/10 - OLG Düsseldorf
Ist das Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 8 AktG eingeleitet worden, ehe das FamFG in Kraft getreten ist (1. September 2009), dann ist nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG auf das gesamte Verfahren bis zu seinem rechtskräftigen Abschluss das seinerzeit geltende Verfah-rensrecht (FGG) anzuwenden; aus der Sondervorschrift des Art. 111 Abs. 2 FGG-RG ergibt sich nichts Abweichendes. (1. Leitsatz des Gerichts)




