Archiv Wirtschaftsrecht aktuell - April 2009
30.04.2009
LG Hannover: Zur gerichtlichen Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds („Continental/Schaeffler“)
Ein Aktionär ist berechtigt, gegen die gerichtliche Bestellung einer von ihm nicht vorgeschlagenen Person zum Aufsichtsratsmitglied sofortige Beschwerde einzulegen. (1. Leitsatz der Redaktion)
30.04.2009
BGH: Keine Abdingbarkeit des Einziehungsrechts des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen
Das Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen kann durch Vereinbarung von Sicherungsgläubiger und Drittschuldner nicht ausgeschaltet werden und umfasst auch die Berücksichtigung aufrechenbarer Gegenforderungen. (Leitsatz des Gerichts)
29.04.2009
BGH: Zur Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen („Fraport/Manila“)
Eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, unterfällt dem Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. (1. Leitsatz der Redaktion)
29.04.2009
LG Hannover: Zulässigkeit einer einstweiligen Aussetzung der gerichtlichen Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds („Continental/Schaeffler“)
Die einstweilige Anordnung, mit der die Wirksamkeit der Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds durch das Amtsgericht bis zur Entscheidung über eine hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde ausgesetzt wird, ist zulässig. (1. Leitsatz der Redaktion)
28.04.2009
OLG Hamburg: Keine Haftung des Vereinsvorstands wegen Zahlungen nach Insolvenzreife
Die Vorstandsmitglieder eines eingetragenen Vereins haften nicht analog § 64 GmbHG für Zahlungen nach Insolvenzreife. (1. Leitsatz der Redaktion)
28.04.2009
BGH: Vermutung der Ursächlichkeit unrichtiger Prospektangaben zur Lage des Grundstücks oder zum Bodenwert für den Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds
Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die unrichtige Darstellung der Lage des Grundstücks oder des Bodenwerts im Prospekt für die Entscheidung, einem geschlossenen Immobilienfonds beizutreten, wegen der Auswirkungen auf die Vermietbarkeit und die Höhe des Mietzinses ursächlich ist. (Leitsatz des Gerichts)
27.04.2009
OLG Nürnberg: Kein Rechtsmissbrauch bei Verjährungseinrede des bürgenden Geschäftsführers der Hauptschuldnerin trotz Insolvenzverschleppung
Verstößt der Bürge, der gleichzeitig Geschäftsführer der Hauptschuldnerin ist, gegen seine Pflicht zur Insolvenzantragstellung, ist es ihm nicht verwehrt, sich gegenüber dem Gläubiger auf die Verjährung der Hauptforderung zu berufen. Der Umstand, dass dem Gläubiger nicht die Möglichkeit einer verjährungshemmenden Anmeldung seiner Forderungen in einem vom Bürgen beantragten Insolvenzverfahren eröffnet wurde, begründet nicht den Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit. (Leitsatz des Gerichts)
27.04.2009
BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats): Keine Verfassungsbeschwerde gegen Finanzmarktstabilisierungsgesetz ohne Ausschöpfung fachgerichtlichen Rechtsschutzes („Commerzbank“)
Stellt der Finanzmarktstabilisierungsfonds einer AG Eigenkapital (hier: 10 Mrd. €) durch Ausgabe und Übernahme von Stammaktien sowie im Wege einer stillen Einlage zur Verfügung, ist eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde eines Aktionärs unzulässig, wenn nicht zuvor der Rechtsweg zu den Fachgerichten ausgeschöpft worden ist. (1. Leitsatz der Redaktion)
24.04.2009
BGH: Beschwer des Landes durch Kostenentscheidung mit Kostenaufhebung bei alleiniger Haftung des Gegners für die gerichtlichen Auslagen
Das kostenbefreite Land wird durch eine auf Kostenaufhebung lautende Kostenentscheidung jedenfalls dann beschwert, wenn in dem Verfahren gerichtliche Auslagen entstanden sind, für die gebührenrechtlich allein der Gegner haftet. (Leitsatz des Gerichts)
24.04.2009
LG Hamburg: AG als Beklagte im Anfechtungsprozess über einen Kapitalbeschluss auch in der Insolvenz
Eine aktienrechtliche Anfechtungsklage gegen einen Beschluss über die Kapitalherabsetzung oder -erhöhung betrifft grundsätzlich nicht das insolvenzbefangene Vermögen der Gesellschaft und ist daher grundsätzlich nicht gegen den (vorläufigen) Insolvenzverwalter, sondern gegen die Gesellschaft zu richten. (1. Leitsatz des Einsenders)






