Archiv Wirtschaftsrecht aktuell - August 2009
31.08.2009
BGH: Erlass eines Umsatzsteuer-Erstattungsbescheids im laufenden Insolvenzverfahren für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung
Das Finanzamt ist berechtigt, in einem laufenden Insolvenzverfahren einen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen, in dem eine negative Umsatzsteuer für einen Besteuerungszeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgesetzt wird, wenn sich daraus keine Zahllast ergibt. (Leitsatz des Gerichts)
31.08.2009
AG Göttingen: Kein Anspruch des Schuldners gegen den Insolvenzverwalter auf Beendigung des Insolvenzverfahrens
Es besteht kein zivilrechtlich durchsetzbarer Rechtsanspruch eines Schuldners gegen den Insolvenzverwalter auf Beendigung des Insolvenzverfahrens in Form der Beantragung des Schlusstermins. (1. Leitsatz des Gerichts)
28.08.2009
BGH: Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel mit Anpassungsrecht des Gasversorgers ohne Anpassungspflicht bei gesunkenen Bezugskosten
§ 5 Abs. 2 GasGVV erkennt dem Gasgrundversorger ebenso wie die Vorläuferregelung des § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV ein gesetzliches Preisänderungsrecht zu. (1. Leitsatz des Gerichts)
28.08.2009
BGH: Kein Abschlag auf die Vergütung des Insolvenzverwalters wegen vorheriger Tätigkeit als Sachverständiger
Ist der Insolvenzverwalter im Insolvenzeröffnungsverfahren nur als Sachverständiger bestellt gewesen, rechtfertigt dies in aller Regel keinen Abschlag bei der Festsetzung seiner Vergütung. (Leitsatz des Gerichts)
27.08.2009
LG Frankfurt/M.: Wirksamkeit eines satzungsmäßigen Schriftformerfordernisses für die Stimmrechtsvollmacht von Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen
In der Satzung einer Aktiengesellschaft kann für die Stimmrechtsbevollmächtigung von Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen die Schriftform wirksam angeordnet werden. (Leitsatz der Redaktion)
27.08.2009
BGH: Festsetzung nur des Mindestausgabebetrags bei bedingter Kapitalerhöhung mit Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen („Mindestausgabebetrag – Arcandor“)
§ 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG ist im Wege teleologischer Reduktion dahin auszulegen, dass bei einer bedingten Kapitalerhöhung gem. § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG, in deren Rahmen der Vorstand zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach § 221 Abs. 2 AktG ermächtigt wird, die Feststellung eines Mindestausgabebetrags der Bezugsaktien oder die Feststellung der Grundlagen für dessen Berechnung in dem Kapitalerhöhungsbeschluss genügt. (1. Leitsatz der Redaktion)
26.08.2009
EuGH: Kein allgemeiner Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung von Aktionären, hier: bei Übernahme der Kontrolle („Audiolux“)
Es gibt im Gemeinschaftsrecht keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der die Gleichbehandlung von Aktionären vorschreibt und Schutzwirkung zu Gunsten der Minderheitsaktionäre einer Gesellschaft derart entfaltet, dass diese im Fall der Übernahme der Kontrolle der Gesellschaft zur Veräußerung ihrer Anteile zu denselben Bedingungen wie die anderen Aktionäre berechtigt sind. (1. Satz der Schlussanträge)
26.08.2009
OLG Frankfurt/M.: Zum Umfang der quotalen Haftung von Gesellschaftern einer Publikums-GbR bei Ausfall eines Gesellschafters
Wer sich an einer Immobilien-Publikums-GbR mit quotaler Haftung beteiligt, wird regelmäßig davon ausgehen, dass er im Falle eines Scheiterns des Immobilienprojekts wenigstens insoweit gesichert ist, dass auch der Erlös aus der Zwangsversteigerung des Grundstücks ihm im Verhältnis zum Kreditgeber und Grundbuchgläubiger anteilig zugute kommt und seine Haftung so zumindest reduziert wird. Treten die Initiatoren und Kreditgeber dieser nahe liegenden Erwartungshaltung nicht entgegen, tragen sie das Risiko der Illiquidität einzelner Gesellschafter. (Leitsatz der Redaktion)
25.08.2009
BGH: Wirkung der Verjährungshemmung durch Verhandlungen zwischen Hauptschuldner und Gläubiger auch gegenüber Bürgen
Eine durch ernsthafte Verhandlungen des Hauptschuldners mit dem Gläubiger gem. § 203 Satz 1 BGB bewirkte Hemmung der Verjährung ist auch gegenüber dem Bürgen wirksam. (1. Leitsatz des Gerichts)
25.08.2009
OLG Karlsruhe: Zum Verjährungsbeginn einer Darlehensforderung beiUnkenntnis der Bank von der neuen Anschrift desSchuldners
Hat der Gläubiger in einem Überleitungsfall nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB die ursprünglich vorhandene Kenntnis von der Anschrift des Schuldners vor dem 1. Januar 2002 verloren, weil der Schuldner seinen Wohnsitz gewechselt hat, so beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst zu laufen, wenn er von der neuen Anschrift des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. (Leitsatz des Gerichts)






