Archiv Wirtschaftsrecht aktuell - November 2009
03.11.2009
BAG: Zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
Ist ein Betriebsratsmitglied zugleich Mitglied des Aufsichtsrats des Arbeitgebers, bestehen die jeweiligen Rechtsverhältnisse inhaltlich voneinander getrennt zur Gesellschaft. (1. Leitsatz der Redaktion)
03.11.2009
BGH: Höchstlaufzeiten für gesamtbedarfsdeckende Gaslieferverträge („Gaslieferverträge“)
Führt eine große Zahl von Gaslieferverträgen, die von einem Ferngasunternehmen mit Regional- und Ortsgasversorgern über lange Laufzeiten abgeschlossen werden und den Gesamtbedarf oder nahezu den Gesamtbedarf des jeweiligen Abnehmers decken, in ihrer Summe dazu, dass der Markt gegenüber Wettbewerbern abgeschottet wird, und verstoßen die entsprechenden Lieferverträge daher gegen Art. 81 Abs. 1 EG, § 1 GWB, kann die Kartellbehörde dem Ferngasunternehmen zumindest für eine Übergangszeit Höchstlaufzeiten für den Abschluss neuer Gaslieferverträge vorschreiben, die nach dem Anteil am Gesamtbedarf des Abnehmers gestaffelt sind. In diesem Zusammenhang können mehrere Verträge, die das Ferngasunternehmen mit einem Abnehmer geschlossen hat, als ein Vertrag gewertet werden. (1. Leitsatz des Gerichts)
02.11.2009
BGH: Zum anwendbaren Recht bei Verwendung missbräuchlicher AGB durch Unternehmen aus EU-Mitgliedstaat
Für die Klage eines Verbraucherschutzvereins, mit der dieser von einem Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EG begehrt, die Verwendung missbräuchlicher Klauseln in AGB in der BRD zu unterlassen, sind die deutschen Gerichte international zuständig. (Leitsatz des Gerichts)
02.11.2009
BGH: Gläubigerbenachteiligung bei Zahlung aus einem Überziehungskredit (Aufgabe der bisherigen Rspr.)
Schöpft der Schuldner neue Gelder aus einer lediglich geduldeten Kontoüberziehung und fließen sie infolge seiner Rechtshandlung einem Gläubiger direkt zu, so kommt die Anfechtung dieser mittelbaren Zuwendung durch den Insolvenzverwalter ohne Rücksicht darauf in Betracht, ob aus der Einräumung des Überziehungskredits für die Masse ein pfändbarer Anspruch gegen die Bank entsteht oder durch die Valutierung von Sicherheiten ein entsprechender Rückübertragungsanspruch verloren geht (Aufgabe von BGHZ 170, 276 = ZIP 2007, 435). (Leitsatz des Gerichts)
