Archiv Wirtschaftsrecht aktuell - November 2009
30.11.2009
BGH: Stimmverbot der GmbH-Gesellschafterin wegen Befangenheit eines Gesellschafter-Gesellschafters mit maßgebendem Einfluss
Die Befangenheit des Gesellschafters einer GmbH-Gesellschafterin nach § 47 Abs. 4 GmbHG führt zu einem Stimmverbot der GmbH-Gesellschafterin, wenn er einen maßgebenden Einfluss bei der Gesellschafterin ausübt. Bei der Bestimmung des maßgebenden Einflusses sind die Anteile mehrerer Gesellschafter-Gesellschafter dann zusammenzurechnen, wenn sie wegen einer gemeinsam begangenen Pflichtverletzung befangen sind. (Leitsatz des Gerichts)
30.11.2009
LG München I: Stimmverbot des Alleinaktionärs bei Abberufung des besonderen Vertreters, der auch Ansprüche gegen ihn verfolgen soll („HVB/Unicredit“)
Fasst die aus dem Alleinaktionär bestehende Hauptversammlung Beschlüsse, mit dem der von einer früheren Gesellschaft gefasste Beschluss über die Bestellung eines besonderen Vertreters aufgehoben wird und der so bestellte besondere Vertreter i.S.d. § 147 AktG abberufen wird, so kann der besondere Vertreter gegen diese Beschlüsse Anfechtungsklage erheben. Er ist in diesem Verfahren in seiner Eigenschaft als besonderer Vertreter sowohl parteifähig als auch anfechtungsbefugt. (1. Leitsatz des Gerichts)
27.11.2009
OLG Stuttgart: Schuldvorwurf gegen beratende Bank wegen Empfehlung eines Medienfonds im Jahr 2003 ohne Hinweis auf Rückvergütung
Eine Bank als Anlageberaterin hat ihren Kunden gegenüber auch außerhalb des Bereiches des WpHG, also insbesondere bei Beratung über geschlossene Fonds, mitzuteilen, dass und in welcher Höhe sie von Dritten für den Absatz des empfohlenen Produktes Vergütungen (Rückvergütungen, Kick back) erhält (wie BGH, Beschl. v. 20.1.2009 – XI ZR 510/07, ZIP 2009, 455). (1. Leitsatz des Gerichts)
27.11.2009
BGH: Zur Mitwirkung einer das Fondsobjekt finanzierenden Bank an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Fondsanlegern durch einen Gründungsgesellschafter
Die ein Fondsobjekt finanzierende Bank darf sich nicht an einer Täuschung der Anleger über den Umfang ihrer Haftung durch den Vertreiber eines Fondsobjekts beteiligen. Die Wahrnehmung eigener wirtschaftlicher Interessen ist kein Rechtfertigungsgrund. (Leitsatz der Redaktion)
27.11.2009
BGH: Zum Stimmverbot in GmbH-Gesellschafterversammlung wegen gemeinsamer Pflichtverletzung von Gesellschaftern
Der Versammlungsleiter einer GmbH-Gesellschafterversammlung kann von der Mehrheit der Gesellschafter bestimmt werden. (1. Leitsatz des Gerichts)
26.11.2009
KG: Zur Kostentragung nach Rücknahme der Klage des Insolvenzverwalters auf Leistung einer – bereits erfüllten – Stammeinlage
§ 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO setzt voraus, dass die Klage vor dem Wegfall des Einreichungsanlasses Aussicht auf Erfolg hatte. (1. Leitsatz des Gerichts)
25.11.2009
BAG: Keine Sicherheitsleistung für Betriebsrentenanpassungen nach Ende des Beherrschungsvertrags
Versorgungsberechtigte können nicht nach § 303 AktG Sicherheit für künftige Betriebsrentenanpassungen verlangen. Der Schutzzweck der §§ 4 und 16 BetrAVG erfordert keine erweiternde Auslegung des § 303 AktG. (1. Leitsatz des Gerichts)
25.11.2009
BGH: Gewillkürte Prozessstandschaft des Insolvenzverwalters nach Verfahrensaufhebung nur bei Offenlegung in Tatsacheninstanz
Durch die Beendigung des Insolvenzverfahrens nach vollzogener Schlussverteilung endet die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und damit auch die gesetzliche Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters. Eine gewillkürte Prozessstandschaft für einen Gläubiger der Schuldnerin muss in den Tatsacheninstanzen offengelegt werden. Ein gewillkürter Parteiwechsel erst im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist unzulässig (Bestätigung des Senatsurt. v. 7.7.2008 – II ZR 26/07, ZIP 2008, 2094). (Leitsatz der Redaktion)
24.11.2009
LAG Mainz: Inkongruenz von Zahlungen auf Vorpfändung
Ein vorläufiges Zahlungsverbot gem. §§ 845, 930 ZPO übt als ernsthafte Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen einen hinreichenden Druck auf den Schuldner in der Krisensituation aus; daraufhin geleistete Zahlungen sind deshalb inkongruent. (Leitsatz der Redaktion)
24.11.2009
VGH München: Keine Gewerbeuntersagung nach modifizierter Freigabe des Geschäftsbetriebs des Insolvenzschuldners
Sinn und Zweck des § 12 GewO gebieten es nicht, diesen entgegen seinem Wortlaut dahin gehend einzuschränken, dass er bei einer nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 und 3 InsO (1.7.2007) erfolgten sog. „modifizierten“ Freigabe des Geschäftsbetriebs aus der Insolvenzmasse keine Anwendung findet (entschieden für den Fall, dass der Schuldner eventuelle Betriebsgewinne weiterhin an die Insolzvenzmasse auszukehren hat). (Leitsatz des Gerichts)





