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Archiv Wirtschaftsrecht aktuell - März 2010

03.03.2010
BGH, Urteil vom 27. Januar 2010 - IV ZR 129/09

Leitsätze des Gerichts:

1. Für den Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. (BGHZ 169, 86 Tz. 22 ff.) gelten keine anderen Beweislastgrundsätze als für den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter.

2. Die Verjährung dieses Anspruchs richtet sich nach § 195 BGB.

3. Gewährt der Haftpflichtversicherer für Haftpflichtansprüche wegen Mietsachschäden an Wohnräumen grundsätzlich Versicherungsschutz, kann er dem Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers nicht entgegenhalten, der Versicherungsschutz sei für unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer fallende Rückgriffsansprüche ausgeschlossen. Die entsprechenden Ausschlussklauseln in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung sind nach § 307 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

Kategorie: BGH, WirtschaftsrechtAktuell

03.03.2010
BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - XI ZB 34/09 - OLG Düsseldorf

Zur Hinweispflicht des Gerichts, wenn dieses das Vorbringen in einem Wiedereinset-zungsgesuch (hier: genaue Umstände des Posteinwurfs der Berufungsschrift) als ergänzungsbedürftig ansieht. (Leitsatz des Gerichts)

Kategorie: BGH, Verfahrens- und Vollstreckungsrecht, XI. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

03.03.2010
BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZB 129/08 - LG Hechingen

Die Höhe der Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger, denen nach den Unterlagen des Schuldners offene Forderungen gegen den Schuldner zustehen, soweit mit einer Forde-rungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu rechnen ist. Es kommt nicht darauf an, ob sich der vorläufige Verwalter mit den Forderungen konkret befasst hat. (Leitsatz des Gerichts)

Kategorie: BGH, Insolvenz- und Sanierungsrecht, IX. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

02.03.2010
BVerwG, Urteil des 8. Senats vom 16. Dezember 2009 - BVerwG 8 C 9.09

Börsennotierungsgebühren nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 BörsG a.F. (2002) stellen, soweit der Gebührentatbestand nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Emittentin erfüllt wurde, Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO dar und sind durch Bescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. (Leitsatz des Gerichts)

Kategorie: Insolvenz- und Sanierungsrecht, WirtschaftsrechtAktuell

02.03.2010
BGH, Urteil vom 1. Februar 2010 - II ZR 173/08 - OLG Düsseldorf

Die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage finden auf Dienstleistungen, die der Bezieher neuer Aktien im zeitlichen Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung entgeltlich für die Aktiengesellschaft erbracht hat oder durch eine von ihm abhän-gige Gesellschaft hat erbringen lassen, keine Anwendung (Fortführung von BGHZ 180, 38 - "Qivive"). Entgeltliche Dienstverträge zwischen der Gesellschaft und dem Inferenten sind im Aktienrecht nicht verboten. (1. Leitsatz des Gerichts)

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, II. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

02.03.2010
BGH, Beschluss vom 11. Februar 2010 - IX ZB 175/07 - LG Hagen

Im Mahnverfahren ist die Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in der Regel selbst dann nicht geboten, wenn der Gegner anwaltlich vertreten ist. (Leitsatz des Gerichts)

Kategorie: BGH, Insolvenz- und Sanierungsrecht, IX. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

02.03.2010
BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 155/09

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase setzt nicht voraus, dass der Treuhänder die Antragsvoraussetzungen glaubhaft macht und den Nachweis des Zugangs seines Aufforderungsschreibens führt.

2. In vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten Altverfahren kommt eine Stundung der Kosten des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635; v. 11. Oktober 2007 - IX ZB 72/06, ZInsO 2007, 1224, 1225 Rn. 8).

Kategorie: BGH, Insolvenz- und Sanierungsrecht, IX. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

02.03.2010
BGH, Beschluss vom 11. Februar 2010 - IX ZB 126/08

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Verpflichtung des Schuldners, im Insolvenzverfahren über alle das Verfahren betreffende Verhältnisse Auskunft zu geben, ist nicht davon abhängig, dass an den Schuldner entsprechende Fragen gerichtet werden. Der Schuldner muss vielmehr die betroffenen Umstände von sich aus, ohne besondere Nachfrage, offen legen, soweit sie offensichtlich für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sein können und nicht klar zu Tage liegen.

2. Zu den Umständen, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sein können und deshalb offen gelegt werden müssen, zählen auch solche, die eine Insolvenzanfechtung begründen können.

Kategorie: BGH, Insolvenz- und Sanierungsrecht, IX. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

02.03.2010
BGH, Beschluss vom 11. Februar 2010 - IX ZA 45/09

Leitsatz des Gerichts:

Der Schuldner muss eine Sperrfrist von drei Jahren für einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann einhalten, wenn im ersten Verfahren der Stundungsantrag wegen eines festgestellten Versagungsgrundes für die Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO abgelehnt, deshalb das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet worden und der Antrag auf Restschuldbefreiung gegenstandslos geworden ist; die Frist läuft ab Rechtskraft des Ablehnungsbeschlusses im Erstverfahren.

Kategorie: BGH, Insolvenz- und Sanierungsrecht, IX. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

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