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Archiv Wirtschaftsrecht aktuell - Juli 2010

13.09.2011
BGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - II ZB 11/10

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses für das Oberlandesgericht entfällt, wenn der geltend gemachte Anspruch schon nicht Gegenstand eines Musterverfahrens sein kann.

2. Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses für das Oberlandesgericht entfällt nicht, wenn der Vorlagebeschluss trotz einzelner Fehler und Auslassungen eine geeignete Grundlage für die Durchführung des Musterverfahrens ist.

3. Fehler und Auslassungen des Vorlagebeschlusses bei der Bezeichnung der Beweismit-tel sowie der Darstellung des wesentlichen Inhalts der erhobenen Ansprüche und der vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel können während des Musterverfahrens behoben werden und berechtigen das Oberlandesgericht daher nicht, den Vorlagebeschluss aufzuheben und an das Prozessgericht zurückzugeben.

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, II. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

13.09.2011
BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10

Leitsätze des Gerichts:

1. Verwendet der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für die Nachbelehrung ein Formular, das textliche Abweichungen gegenüber der Musterbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung vom 1. August 2002 (BGBl. I S. 2958) enthält, ist ihm eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung schon aus diesem Grunde verwehrt (Anschluss an BGH, Urteile vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10, WM 2011, 86 Rn. 14 und vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 103/10, WM 2011, 474 Rn. 21).

2. Zu den gesetzlichen Anforderungen an eine Nachbelehrung (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. Oktober 2010 - XI ZR 367/07, WM 2011, 23 Rn. 26 und des Senatsbeschlusses vom 15. Februar 2011 - XI ZR 148/10, WM 2011, 655 Rn. 10).

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, XI. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

13.09.2011
BGH, Beschluss vom 24. August 2011 - XI ZR 191/10

Leitsatz des Gerichts:

Zur erfolglosen Gehörsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 19. Juli 2011.

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, XI. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

12.09.2011
BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - VIII ZR 139/09

Leitsatz des Gerichts:

Für die Frage, ob das Rücktrittsrecht eines Käufers wegen der Lieferung einer mangelhaften Sache gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen. Ist zu diesem Zeitpunkt die Mangelursache trotz mehrerer vorausgegangener Reparaturversuche nicht bekannt und deswegen nicht absehbar, ob und mit welchem Aufwand der Mangel beseitigt werden kann, wird ein zum Zeitpunkt des Rücktritts erheblicher Mangel nicht zu einem geringfügigen Mangel, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Mangel mit verhältnismäßig geringem Aufwand behoben werden kann (Bestätigung der Senatsurteile vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 und vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664).

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, VIII. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

07.09.2011
BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - II ZR 71/11

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei einer wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft kommt eine Haftung der handelnden Personen analog § 11 Abs. 2 GmbHG nur dann in Betracht, wenn die Geschäfte vor Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung aufgenommen worden sind und dem nicht alle Gesellschafter zugestimmt haben.

2. Versichert der Geschäftsführer bei der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung der Wahrheit zuwider, dass sich das Stammkapital endgültig in seiner freien Verfügung befindet, haftet er analog § 9a Abs. 1 GmbHG.

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, II. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

06.09.2011
BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - V ZB 9/11

Leitsatz des Gerichts:

Die Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters eines Mieters oder Pächters des Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung ist unzulässig, weil das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt.

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, V. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

06.09.2011
BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 171/10

Leitsätze des Gerichts:

1. Im Anwendungsbereich des § 50 WEG müssen in einem Kostenfestsetzungsverfahren sämtliche Kostengläubiger beteiligt werden.

2. Sind nach § 50 WEG nur die Kosten eines Anwalts erstattungsfähig, kommt die vorrangige Erstattung des von der Mehrheit der beklagten Wohnungseigentümer beauftragten Prozessbevollmächtigten nur in Betracht, wenn den übrigen Beklagten Gelegenheit gegeben worden ist, auf die Willensbildung Einfluss zu nehmen; ansonsten ist der Kostenerstattungsanspruch zu quoteln.

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, V. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

05.09.2011
BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 25/11

Leitsatz des Gerichts:

Ist die Verkündung des Zuschlags in dem Versteigerungstermin aufgrund einer drohenden Verschleuderung des Grundbesitzes als verfahrensfehlerhaft anzusehen, führt dies nur dann zu einem Erfolg der Zuschlagsbeschwerde, wenn der Zuschlag auf dem Verfahrensfehler beruht.

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, V. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

01.09.2011
BGH, Urteil vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09

Leitsatz des Gerichts:

Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Gewerberaummietvertrages, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten des Einkaufscenters zusätzlich zu den Kosten der "Verwaltung" nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Center-Managements" gesondert auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam.

Kategorie: BGH, WirtschaftsrechtAktuell

31.08.2011
BGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - VII ZR 207/09

Leitsatz des Gerichts:

Eine in einem VOB-Vertrag enthaltene Klausel des Auftraggebers, mit der "zur Sicherung der vertragsgemäßen Abwicklung der Leistungen nach der Abnahme, insbesondere Gewährleistung", eine Sicherung von 5 % der Abrechnungssumme vereinbart wird und Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede gemäß § 768 BGB auszustellen sind, ist unwirksam.

Kategorie: BGH, WirtschaftsrechtAktuell

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