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Archiv Wirtschaftsrecht aktuell - August 2010

31.08.2010
BGH, Urteil vom 13. Juli 2010 - VI ZR 259/09

Leitsätze des Gerichts:

Der Schädiger kann den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - VersR 2010, 225, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 - VersR 2010, 923; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09 - und - VI ZR 302/08 - jeweils z.V.b.).

2. Für die tatrichterliche Beurteilung der Gleichwertigkeit der Reparaturmöglichkeit gilt auch im Rahmen des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB das...

Kategorie: BGH, Bau- und Immobilienrecht, VI. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

30.08.2010
BGH, Urteil vom 5. August 2010 - VII ZR 14/09

Leitsatz des Gerichts:

Das Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI bestimmt sich nach den durch den Kostenanschlag nachgewiesenen anrechenbaren Kosten. Nachträge, die nach der Vergabe an einen Bauunternehmer entstehen, dürfen in die Berechnung der anrechenbaren Kosten für diese Leistungsphasen nicht einbezogen werden.

Kategorie: BGH, Bau- und Immobilienrecht, VII. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

30.08.2010
BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 129/09

Leitsatz des Gerichts:

Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und der Auftraggeber daher im Zuschlagsschreiben eine neue Bauzeit erwähnt.

Kategorie: BGH, Bau- und Immobilienrecht, VII. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

30.08.2010
BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 178/09

Leitsatz des Gerichts:

Welches das für die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG maßgebliche Jahr der Beschlagnahme ist, bestimmt sich nach der Vorschrift des § 22 Abs. 1 ZVG; auf diese ist § 167 ZPO nicht entsprechend anwendbar.

Kategorie: BGH, Bau- und Immobilienrecht, V. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

27.08.2010
BGH, Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 27/08

Leitsatz des Gerichts:

Wer nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, verstößt im Allgemeinen nicht gegen § 7 Abs. 1 UWG.

Kategorie: BGH, Wettbewerbs- und Kartellrecht, I. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

27.08.2010
BGH, Urteil vom 3. August 2010 - VI ZR 113/09

Leitsatz des Gerichts:

Zur Frage, ob die außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG betrifft.

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, VI. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

27.08.2010
BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 246/08

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Bauvertrag ist gemäß § 311 b Abs. 1 Satz 1 BGB beurkundungsbedürftig, wenn er mit einem Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks eine rechtliche Einheit bildet. Eine solche besteht, wenn die Vertragsparteien den Willen haben, beide Verträge in der Weise miteinander zu verknüpfen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen. Sind die Verträge nicht wechselseitig voneinander abhängig, ist der Bauvertrag nur dann beurkundungsbedürftig, wenn das Grundstücksgeschäft von ihm abhängt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 13. Juni 2002 - VII ZR 321/00, BauR 2002, 1541 = NZBau 2002, 502 = ZfBR 2002, 777).

2. Ein Bauvertrag kann auch dann beurkundungsbedürftig sein, wenn er vor einem Grundstückskaufvertrag geschlossen wird und die Parteien des Bauvertrages nicht identisch sind mit den Parteien des bevorstehenden Grundstückskaufvertrages. In diesem Fall ist ein Bauvertrag beurkundungsbedürftig, wenn die Parteien des Bauvertrages übereinstimmend davon ausgehen, dass...

Kategorie: BGH, Bau- und Immobilienrecht, VII. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

27.08.2010
BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - VII ZR 46/09

LEitsatz des Gerichts:

Der Architekt muss dem Auftraggeber bei der Abnahme seines Werkes offenbaren, wenn er Teile der Ausführung des Bauwerkes bewusst vertragswidrig nicht überwacht hat. Unterlässt er dies, so hat er einen Mangel seines Werks arglistig verschwiegen. Unerheblich ist, ob er darauf vertraut, dass der Unternehmer mangelfrei gearbeitet hat.

Kategorie: BGH, Bau- und Immobilienrecht, VII. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

27.08.2010
BGH, Urteil vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10

Leitsätze des Gerichts:

1. Bedarf eine Betriebskostenabrechnung einer Erläuterung, damit sie nachvollzogen werden kann und somit den an sie zu stellenden Mindestanforderungen genügt, sind auch Erläuterungen zu berücksichtigen, die der Vermieter dem Mieter außerhalb der Abrechnung - vor Ablauf der Abrechnungsfrist - erteilt hat, zum Beispiel im Mietvertrag, in einer vorausgegangenen Abrechnung oder auf Nachfrage des Mieters.

2. Bei der Abrechnung der Betriebskosten für ein teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutztes Gebäude gehört die Vornahme eines Vorwegabzugs für die gewerbliche Nutzung selbst dann nicht zu den an eine Abrechnung zu stellenden Mindestanforderungen, wenn durch die gewerbliche Nutzung ein erheblicher Mehrverbrauch verursacht wird und deshalb in solcher Vorwegabzug geboten ist.

3. Bei einer Abrechnung der Betriebskosten eines gemischt genutzten Objekts nach dem Flächenmaßstab obliegt dem Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass durch die gewerbliche...

Kategorie: BGH, Bau- und Immobilienrecht, VIII. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

27.08.2010
BGH, Beschluss vom 14. Juni 2010 - II ZB 15/09

Leitsatz des Gerichts:

Nimmt der Kläger im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess im Rahmen eines Vergleichs die Klage zurück, hat er - vorbehaltlich der Ausnahmeregelung des § 269 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 ZPO - auch die außergerichtlichen Kosten der auf Beklagtenseite beigetretenen, am Vergleich nicht beteiligten streitgenössischen Nebenintervenienten gemäß § 269 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 ZPO zu tragen (Bestätigung des Sen.Beschl. v. 15. Juni 2009 - II ZB 8/08, DStR 2009, 1970 Tz. 12).

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, II. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

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