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Archiv Wirtschaftsrecht aktuell - Februar 2010

23.03.2012
BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - VIII ZB 54/11

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Umstand, dass beim Bundesgerichtshof ein Revisionsverfahren anhängig ist, in dem über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, von deren Beantwortung auch die Entscheidung eines zweiten Rechtsstreits ganz oder teilweise abhängt, rechtfertigt die Aussetzung der Verhandlung des zweiten Rechtsstreits grundsätzlich auch dann nicht, wenn bei dem zur Entscheidung berufenen Gericht eine Vielzahl von gleich gelagerten Fällen anhängig ist.

2. Es bleibt offen, ob eine Aussetzung ausnahmsweise dann erfolgen darf, wenn die Zahl der bei dem Gericht anhängigen Verfahren die Grenze erreicht, bei der eine angemessene Bewältigung schlechthin nicht mehr möglich ist (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 30. März 2005 - X ZB 26/04, BGHZ 162, 373, 377 und X ZB 20/04, juris Rn. 13, 15).

Kategorie: BGH, Bau- und Immobilienrecht, VIII. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

23.03.2012
BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - VIII ZR 205/11

Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (Bestätigung der Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605 Rn. 18; vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62 Rn. 17 f.).

Kategorie: BGH, Bau- und Immobilienrecht, VIII. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

21.03.2012
BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - II ZB 18/10

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Notar, der die Gründung einer GmbH beurkundet, erhält nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG für die zusätzliche Erstellung der Gesellschafterliste keine Betreuungsgebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO.

2. Holt der Notar, der die Gründung einer GmbH beurkundet, vor der Anmeldung zum Handelsregister auftragsgemäß eine Stellungnahme der zuständigen Industrie- und Handelskammer zur firmenrechtlichen Unbedenklichkeit ein, so fällt hierfür eine Betreuungsgebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO an.

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, II. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

20.03.2012
BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - XI ZB 15/11

Leitsatz des Gerichts:

In Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, in denen ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, kann eine Terminsgebühr nicht anfallen.

Kategorie: BGH, Insolvenz- und Sanierungsrecht, XI. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

19.03.2012
BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - II ZB 15/11

Leitsatz des Gerichts:

Ist über den Nachlass eines Kommanditisten Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, so ist auf Antrag des Testamentsvollstreckers ein Testamentsvollstreckervermerk in das Handelsregister einzutragen.

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, II. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

16.03.2012
BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - VIII ZR 34/11

Leitsätze des Gerichts:

1. Erhöht ein Versorgungsunternehmen einseitig den Gaspreis aufgrund einer Preisanpassungsklausel, die nicht wirksam Vertragsbestandteil geworden ist, kann die vorbehaltlose Zahlung des erhöhten Preises durch den Kunden nach Übersendung einer auf der Preiserhöhung basierenden Jahresabrechnung nicht als stillschweigende Zustimmung zu dem erhöhten Preis angesehen werden (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, BGHZ 186, 180).

2. Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf ein im Tarifkunden- oder Grundversorgungsverhältnis vorgesehenes gesetzliches Preisänderungsrecht gemäß § 4 AVBGasV/§ 5 Abs. 2 GasGVV dann nicht stützen, wenn es dazu übergeht, einen Kunden, der bis dahin als Tarifkunde oder im Rahmen der Grundversorgung beliefert worden ist, aus dessen Sicht außerhalb der Allgemeinen Tarife/Preise unter Inanspruchnahme von Vertragsfreiheit zu Sonderpreisen zu versorgen (Bestätigung der Senatsurteile vom 9. Februar 2011 - VIII ZR...

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, VIII. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

13.03.2012
BGH, Versäumnisurteil vom 26. Januar 2012 - IX ZR 191/10

Leitsatz des Gerichts:

Kann ein Schuldner nach Sicherungsabtretung und Forderungspfändung schon vor der Insolvenzeröffnung in Gänze nicht mehr über einen Lebensversicherungsver-trag verfügen, hat der zur Kündigung berechtigte Pfändungsgläubiger an dem aufschiebend bedingten Anspruch auf den Rückkaufswert eine gesicherte Rechtsposition erlangt, so dass der Erwerb nicht in die Masse fällt.

Kategorie: BGH, Insolvenz- und Sanierungsrecht, IX. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

12.03.2012
BGH, Urteil vom 15. Februar 2012 - VIII ZR 166/10

Leitsatz des Gerichts:

Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Mieterleistungen als abwohnbarer Baukostenzuschuss.

Kategorie: BGH, Bau- und Immobilienrecht, VIII. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

12.03.2012
BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - IX ZB 21/11

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder ist für sich allein selbst dann kein hinreichender Grund für dessen Entlassung, wenn eine gedeihliche Zusammenarbeit ausgeschlossen erscheint.

2. Die auf eine Störung des Vertrauensverhältnisses zum Insolvenzgericht gestützte Entlassung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders ist wegen des damit verbundenen Eingriffs in sein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Berufsausübung in der Regel nur dann verhältnismäßig, wenn die Vertrauensstörung ihre Grundlage in einem pflichtwidrigen Verhalten des Verwalters hat, welches objektiv geeignet ist, das Vertrauen des Insolvenzgerichts in seine Amtsführung schwer und nachhaltig zu beeinträchtigen.

Kategorie: BGH, Insolvenz- und Sanierungsrecht, IX. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

12.03.2012
BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - IX ZB 113/11

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Restschuldbefreiung ist auch dann zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt worden ist, die Verurteilung nach dem Eröffnungsantrag jedoch getilgt worden ist.

2. Die Versagung der Restschuldbefreiung setzt voraus, dass die Verurteilung vor der Entscheidung über die Restschuldbefreiung Rechtskraft erlangt hat.

3. Der Schuldner ist auch dann wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden, wenn neben dem Schuldspruch eine Strafe bestimmt und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten worden ist.

4. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss, mit welchem das Insolvenzgericht über den Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung entscheidet, hat der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Kategorie: BGH, Insolvenz- und Sanierungsrecht, IX. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

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