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Wirtschaftsrecht aktuell

13.01.2012
BGH, Beschluss vom 30. November 2011 - I ZB 56/11

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Akteneinsicht Dritter in Verfahren in Markenangelegenheiten keine Anwendung.

2. Für die Akteneinsicht in die Verfahrensakten über einen Antrag auf Schutzentziehung einer IRMarke braucht ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht zu werden.

Kategorie: BGH, Handels- und Gesellschaftsrecht, I. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

13.01.2012
BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 262/09

Leitsatz des Gerichts:

Um die Lieferung von Fernwärme handelt es sich nur dann, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister hohe Investitionen vorzunehmen hat, um seine Vertragspflicht zur Wärmelieferung erfüllen zu können. Hieran fehlt es regelmäßig, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister sich im Wesentlichen lediglich dazu verpflichtet, eine bereits vorhandene, im Eigentum des Kunden stehende funktionstüchtige Heizungsanlage für ein symbolisches Entgelt anzupachten, zu warten und zu betreiben (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 229/88, BGHZ 109, 118; vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, NJW 2006, 1667).

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, VIII. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

13.01.2012
BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - II ZB 6/09

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Rechtsbeschwerdegericht ist weder durch § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG noch durch § 15 Abs. 1 Satz 3 KapMuG daran gehindert festzustellen, dass bestimmte Ansprüche nicht Gegenstand des Musterverfahrens sein können.

2. Soweit sich eine von dem Musterbeklagten eingelegte Rechtsbeschwerde als erfolgreich erweist, trifft die Kostenhaftung der auf Seiten des Musterklägers Beigeladenen nach § 19 Abs. 2 KapMuG alle Kläger der nach § 7 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ausgesetzten Verfahren, die ihre Klage nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Aussetzungsbeschlusses in der Hauptsache zurückgenommen haben. Es ist nicht erforderlich, dass die Beigeladenen dem Rechtsbeschwerdeverfahren beigetreten sind.

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, II. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

13.01.2012
BGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - IX ZR 156/09

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Vereinbarung einer Zahlungsverpflichtung entfällt als kongruenzbegründender Schuldgrund für die angefochtene Zahlung, wenn sie selbst der Insolvenzanfechtung unterliegt.

2. Beweisanzeichen für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung werden durch den Einwand eines Sanierungsversuchs nicht entkräftet, wenn es an jeder Darlegung zu den Inhalten und zu den Grundlagen des Sanierungskonzepts fehlt.

3. Ein erfolgversprechender, den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners ausschließender Sanierungsversuch kann auch dann vorliegen, wenn Regelungen mit einzelnen Gläubigern dem Schuldner neue Liquidität verschaffen sollen, mittels der er seine übrigen Gläubiger befriedigen kann.

Kategorie: BGH, Insolvenz- und Sanierungsrecht, IX. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

11.01.2012
BGH, Versäumnisurteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 120/11

Leitsatz des Gerichts:

Zur Auslegung eines befristeten Kündigungsverzichts in einem Wohnraummietvertrag.

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, VIII. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

10.01.2012
BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZB 47/09

Leitsatz des Gerichts:

Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt oder verklagt wird, einen Rechtsanwalt mit der Prozessführung, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei und auch nicht an dem Ort der unternehmensinternen Bearbeitung der Sache ansässig ist, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig.

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, I. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

10.01.2012
BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - I ZB 97/09

Leitsätze des Gerichts:

1. Für die Frage, ob die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei erstattungsfähig sind, bedarf es einer Notwendigkeitsprü-fung im Einzelfall. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine ausländische Partei typischerweise etwa wegen sprachlicher Barrieren, kultureller Unterschiede oder mangelnder Vertrautheit mit dem deutschen Rechtssystem eher auf einen Verkehrsanwalt an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz angewiesen sein wird als eine inländische Partei.

2. Die Mitwirkung eines ausländischen Verkehrsanwalts ist jedenfalls nicht erforderlich, wenn der deutsche Verfahrensbevollmächtigte bereits über alle nötigen Informationen verfügt oder wenn es für die ausländische Partei möglich, zumutbar und kostengünstiger ist, den inländischen Prozessbevollmächtigten unmittelbar zu informieren.

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, I. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

10.01.2012
BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - IX ZB 232/10

Leitsatz des Gerichts:

Die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft mit Sitz im Ausland, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat und nicht abgewickelt wird, richtet sich danach, wo sie bei Einstellung ihrer Tätigkeit den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen hatte (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 20. Oktober 2011 - C-396/09 - Interedil).

Kategorie: BGH, Insolvenz- und Sanierungsrecht, IX. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

09.01.2012
BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10

Leitsatz des Gerichts:

Verletzt ein Rechtsanwalt seine Pflicht, eine mit Ablauf des 31. Dezember verjährende Forderung gerichtlich geltend zu machen, entsteht der Schaden des Mandanten mit Beginn des 1. Januar; die Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt beginnt mit dem Schluss dieses Jahres.

Kategorie: BGH, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, IX. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

09.01.2012
BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - IX ZR 85/10

Leitsatz des Gerichts:

Verletzt ein Rechtsanwalt seine Pflicht, eine mit Ablauf des 31. Dezember verjährende Forderung gerichtlich geltend zu machen, entsteht der Schaden des Mandanten mit Beginn des 1. Januar; die Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt beginnt mit dem Schluss dieses Jahres.

Kategorie: BGH, Insolvenz- und Sanierungsrecht, IX. Zivilsenat, WirtschaftsrechtAktuell

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