12.05.2009
AG München: Zur Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit des Insolvenzschuldners durch Sozialversicherungsträger
Sozialversicherungsträger haben in Insolvenzanträgen das Vorliegen eines Insolvenzgrundes in gleicher Weise glaubhaft zu machen wie andere Gläubiger auch. (1. Leitsatz des Gerichts)
15.04.2009
AG Hamburg: Zuständigkeit des Insolvenzgerichts am Ort des operativen Geschäfts des Schuldners trotz Verwaltung und Steuerung am anderweitigen Sitz des Liquidators
Betreibt die Insolvenzschuldnerin zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung noch ein geöffnetes Ladengeschäft, so ist das Insolvenzgericht für diesen Standort i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 2 InsO als Gericht des wirtschaftlichen Mittelpunktes auch dann zuständig, wenn Verwaltungs- und Steuerungsmaßnahmen aus dem Büro des anderweitig sitzenden Liquidators behauptet werden. (1. Leitsatz des Gerichts)
03.04.2009
AG Hamburg: Anwendbarkeit der Insolvenzanfechtungsregelung zu Gesellschafterdarlehen nach MoMiG auch auf Scheinauslandsgesellschaften
Die Vorschrift des § 135 Abs. 1 InsO i.d. F. des MoMiG zur Anfechtung von Gesellschafterdarlehen ist auch auf Scheinauslandsgesellschaften anwendbar. (Leitsatz der Redaktion)
05.03.2009
AG Hamburg: Freigegebener Betrieb als insolvenzfähiges Sondervermögen
Bei einem in einem (ersten) Insolvenzverfahren gem. § 35 Abs. 2 InsO freigegebenen Geschäftsbetrieb einer Schuldnerin handelt es sich um ein insolvenzfähiges Sondervermögen. Verfahrensvertreterin ist die Schuldnerin des ersten Insolvenzverfahrens als Betriebsinhaberin. § 35 Abs. 2 InsO gilt auch für eine Freigabe in einem Insolvenzverfahren, das vor dem Inkrafttreten der Vorschrift (1.7.2007) eröffnet worden ist. (1. Leitsatz des Gerichts)
25.02.2009
AG Hamburg: Insolvenzantragspflicht der Gesellschafter wegen Führungslosigkeit der GmbH nur bei nicht existierendem organschaftlichen Vertreter
„Führungslosigkeit“ i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 2 InsO n.F. liegt nur dann vor, wenn der organschaftliche Vertreter der Gesellschaft tatsächlich oder rechtlich nicht mehr existiert. Ein „unbekannter Aufenthalt“ genügt nicht. (Leitsatz des Gericht)
21.01.2009
AG Karlsruhe: Kein Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters an gepfändeten Unternehmensbeteiligungen
21.01.09 Gepfändete Unternehmensbeteiligungen unterfallen ebenso wie gepfändete Forderungen nicht dem Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 166 Abs. 2 InsO. (Leitsatz der Redaktion)
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