16.03.2011
BFH: Urteil vom 15. Dezember 2010 - VIII R 50/09: Insolvenzverwalter mit qualifizierten Mitarbeitern sind in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig
Insolvenzverwalter werden nicht automatisch gewerbesteuerpflichtig, wenn sie mehrere qualifizierte Mitarbeiter beschäftigen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15. Dezember 2010 VIII R 50/09 entschieden und damit seine bisher anders lautende Rechtsprechung geändert.
07.01.2010
BFH: Zur Anfechtung der Leistung einer insolventen Organgesellschaft auf Umsatzsteuerschulden des Organträgers
Bezahlt in einer umsatzsteuerlichen Organschaft die Organgesellschaft kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen die Steuerschuld des Organträgers, so ist die Zahlung nach § 134 InsO anfechtbar, wenn die Steuerforderung gegenüber dem Organträger nicht werthaltig (uneinbringlich) war. (1. Leitsatz des Gerichts)
10.12.2009
BFH: Dreifachumsatz bei Veräußerung des Sicherungsguts durch Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers erst mit Verwertungsreife
Der Sicherungsgeber führt mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) noch keine Lieferung an den Sicherungsnehmer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 3 Abs. 1 UStG aus. Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst mit der Verwertung des Sicherungsguts, gleichgültig, ob der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut dadurch verwertet, dass er es selbst veräußert, oder dadurch, dass der Sicherungsgeber es im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsnehmers veräußert. (1. Leitsatz des Gerichts)
09.12.2009
BFH: Keine Vertreterhaftung des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters für Steuerschulden des Insolvenzschuldners
Ein sog. schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist weder Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO noch Verfügungsberechtigter i.S.v. § 35 AO. Er kann deshalb nicht für Steuerschulden des Insolvenzschuldners in Anspruch genommen werden. (1. Leitsatz der Redaktion)
02.12.2009
BFH: Zur Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen eines GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Lohnsteuern in der GmbH
Jedenfalls nach der Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13. April 2007 konnte das FA den Insolvenzverwalter über das Vermögen des Geschäftsführers einer GmbH, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die von der GmbH geschuldeten Lohnsteuern nicht abgeführt hat, nicht mit Haftungsbescheid in Anspruch nehmen. Die Haftungsschuld war keine Masseverbindlichkeit. Die bloße Duldung der Geschäftsführertätigkeit durch den Insolvenzverwalter erfüllte nicht das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 2 InsO. (Leitsatz des Gerichts)
08.09.2009
BFH: Umsatzsteuer auf Entgelt für nach Insolvenzeröffnung und Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters fertig gestelltes Bauvorhaben als Masseverbindlichkeit
Wählt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Werkvertrages, wird die Werklieferung – wenn keine Teilleistungen i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG gesondert vereinbart worden sind – erst mit der Leistungserbringung nach Verfahrenseröffnung ausgeführt. (1. Leitsatz des Gerichts)
04.09.2009
BFH: Vereinbarkeit von Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre mit körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft
Die Vereinbarung von Ausgleichszahlungen des beherrschenden Unternehmens an einen außenstehenden Aktionär der beherrschten Gesellschaft steht der körperschaftsteuerrechtlichen Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages entgegen, wenn neben einem bestimmten Festbetrag ein zusätzlicher Ausgleich in jener Höhe vereinbart wird, um die der hypothetische Gewinnanspruch des Außenstehenden ohne die Gewinnabführung den Festbetrag übersteigen würde. (Leitsatz des Gerichts)
03.09.2009
BFH: Zur Steuerhaftung von Bankmitarbeitern bei Hilfeleistung zum anonymen Wertpapiertransfer ins Ausland
Es ist ernstlich zweifelhaft, welche Auswirkungen es für die Haftung (§ 71 AO) des Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts hat, wenn auf seine Initiative und mit seiner Billigung Wertpapiere anonym ins Ausland verlagert worden sind, jedoch die mutmaßlichen Haupttäter einer Steuerhinterziehung nicht ermittelt werden können und folglich nicht individuell festgestellt werden kann, ob eine Steuerhinterziehung überhaupt begangen und welche Steuer dadurch konkret hinterzogen worden ist. (Leitsatz des Gerichts)
08.06.2009
BFH: Zur Aufrechnung mit Steuerforderungen im Insolvenzverfahren
Die Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für den Eintritt der Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts für eine bereits erklärte steuerpflichtige Lieferung oder Leistung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG stellt keine insolvenzrechtlich anfechtbare Rechtshandlung i.S.d. §§ 129 ff. InsO dar. (Leitsatz der Redaktion)
05.06.2009
BFH: Keine umsatzsteuerliche Organschaft aufgrund aktienrechtlicher Abhängigkeitsvermutung
Im Rahmen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft kann von der finanziellen Eingliederung weder auf die organisatorische noch auf die wirtschaftliche Eingliederung geschlossen werden. (1. Leitsatz des Gerichts)









