28.09.2011
OLG München: Zwangsausschluss (Squeeze out) der früheren Aktionäre der HRE Holding AG vom 5.10.2009 rechtens
Pressemitteilung Zivilsachen 10/11 - 28. September 2011
Die Beklagte, eine börsennotierte Aktiengesellschaft, die noch 2009 zu den größten Kreditinstituten Deutschlands zählte, war, wie bekannt ist, in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 in eine ihre Existenz bedrohende Krise geraten. Ohne Zuführung erheblicher zusätzlicher Mittel drohte eine Schließung der Beklagten durch die Aufsichtsbehörden. Die Erhöhung des Grundkapitals der Beklagten durch Ausgabe neuer Aktien führte schließlich dazu, dass der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (im Folgenden: SoFFin) über einen Anteil am Grundkapital der Beklagten sowie über einen Stimmrechtsanteil von 90 % verfügte.
Nach dem 13.08.2009 verlangte die SoFFin vom Vorstand der Beklagten, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den SoFFin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Dies war möglich, da im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise der Gesetzgeber für Unternehmen des...
04.03.2010
OLG München, Beschluss vom 22.2.2010 - 31 Wx 162/09
Leitsatz des Gerichts:
Ein in das Handelsregister eingetragener Gesellschafterbeschluss über die Bestellung
eines Geschäftsführers kann als nichtig gelöscht werden, wenn er durch seinen Inhalt
zwingende Vorschriften des Gesetzes verletzt und seine Beseitigung im öffentlichen
Interesse liegt. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn die Verletzung der
Vorschriften über die Einberufung bzw. Abstimmung gerügt werden.
04.03.2010
OLG München, Beschluss vom 25.2.2010 - 31 Wx 32/10
Leitsatz des Gerichts:
Für ein in erster Instanz vor dem 1.9.2009 eingeleitetes Spruchverfahren bleiben
die Verfahrensvorschriften des Spruchverfahrensgesetzes in der bis dahin gültigen
Fassung und die Vorschriften des FGG auch für das Rechtsmittelverfahren weiterhin
anwendbar; auf den Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz und der Einlegung
der Beschwerde kommt es nicht an.
24.02.2010
OLG München, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 32 Wx 114/09
Leitsätze des Gerichts:
1. Beschließen Wohnungseigentümer, einen Rechtsanwalt im Namen und auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Durchführung von gerichtlichen Maßnahmen gegen einen Wohnungseigentümer oder Dritte zu beauftragen, entspricht dies nicht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn tatsächlich ein Anspruch besteht, sondern bereits, wenn die Eigentümerversammlung das Bestehen des Anspruchs für plausibel halten darf.
2. Wird in einer Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters nur zur Vermietung verlangt, gilt diese Zustimmungserforderniss in der Regel nicht für unentgeltliche Nutzungsüberlassung.
18.02.2010
OLG Hamm: Beschluss vom 26. Januar 2010 - I-15 W 361/09
Gegen die Entscheidung des Registergerichts, durch die eine Berichtigung der Firma der Komplementär-GmbH von Amts wegen abgelehnt worden ist, ist die Beschwerde eröffnet. Das Rechtsmittel ist nicht durch § 42 Abs. 3 FamFG ausgeschlossen. (1. Leitsatz des Gerichts)
15.02.2010
OLG München, Beschluss vom 8.2.2010 - 31 Wx 148/09
Die Frist zur Einleitung eines Spruchverfahrens wird nur durch den rechtzeitigen Eingang eines Antrags bei einem zumindest zunächst örtlich zuständigen Gericht gewahrt. (Leitsatz des Gerichts)
10.02.2010
OLG München, Beschluss vom 3.2.2010 - 31 Wx 135.09 - LG München
Der Widerspruch gegen den Verschmelzungsbeschluss ist auch dann nicht entbehrlich,
wenn eine nach Darstellung des Anteilsinhabers ihm vom Notar zugesagte
gesonderte Aufforderung zur Erklärung des Widerspruchs nicht erfolgt ist. (Leitsatz des Gerichts)
13.01.2010
OLG Düsseldorf: Bestellung eines Sonderprüfers wegen Pflichtverletzungen von Vorstand und Aufsichrat der IKB
Gegenstand einer Sonderprüfung nach § 142 Abs. 2 AktG kann auch ein sich über längere Zeit erstreckender Vorgang sein, dessen letzter Teil noch in den Fünfjahreszeitraum seit dem Tag der Hauptversammlung, in der die Sonderprüfung abgelehnt oder aufgehoben wurde, fällt. (1. Leitsatz der Redaktion)
11.01.2010
OLG Dresden: Beendigung des Abschlussprüfermandats mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
Der Prüfungsauftrag des Abschlussprüfers endet, soweit nicht ein Fall des § 155 Abs. 3 Satz 2 InsO vorliegt, jedenfalls dann mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der prüfungspflichtigen Gesellschaft, wenn der Insolvenzverwalter nicht die Erfüllung des Prüfungsauftrags wählt. (1. Leitsatz des Gerichts)
11.01.2010
OLG Nürnberg: Interventionsinteresse des einer Anfechtungsklage auf Seiten der AG beitretenden Aktionärs
Im Falle der aktienrechtlichen Anfechtungsklage kann nicht nur der auf Klägerseite beitretende Aktionär (hierzu BGHZ 172, 136 = ZIP 2007, 1528; BGH, Beschl. v. 26.5.2008 – II ZB 23/07, ZIP 2008, 1398), sondern auch der auf Seiten der verklagten Aktiengesellschaft beitretende Aktionär sein nach § 66 ZPO erforderliches Interventionsinteresse am Obsiegen der unterstützten Partei schon allein damit begründen, dass ein stattgebendes Anfechtungsurteil gem. § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG ihm gegenüber Rechtskraft- und Gestaltungswirkung entfaltet. (Leitsatz des Gerichts)
