Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware, bzw, ersten Teillieferung der Ware.ersten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das MoMiG in Wissenschaft und Praxis (Habersack / Goette (Hrsg.)) - RWS Verlag - Bücher
Die am 01.11.2008 in Kraft getretene GmbH-Reform darf mit Fug und Recht als wichtigste Reform seit Inkrafttreten des GmbH-Gesetzes im Jahre 1892 bezeichnet werden. Der sichere Umgang mit dieser Reform erfordert sowohl wissenschaftlich fundierte Kenntnis der aktuellen Rechtslage als auch die Darstellung der praxisrelevanten Kernfragen. Herausgeber und Autoren als vielfach ausgewiesene Experten, die die GmbH-Reform von Anfang an konstruktiv - kritisch begleitet haben, stehen dafür ein, dass beides dem Leser vermittelt wird.
Was steckt hinter Schlagworten wie
Rückkehr zur bilanziellen Betrachtungsweise
Deregulierung
Aufwertung der Gesellschafterliste
Gutglaubenserwerb
Gründungserleichterung
Stärkung der Krisenverantwortung
Ende des Eigenkapitalersatzrechts
Bekämpfung des Bestattungswesens
Abkehr von der Sitztheorie
Das Buch widmet sich dem tieferen Verständnis der GmbH-Reform ebenso wie Fragen der Anwendung und Umsetzung in die Praxis. Neue Problembereiche werden angesprochen und erste Lösungswege für die Praxis aufgezeigt.
Herausgeber
Prof. Dr. Mathias Habersack hat den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München inne und ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrechts.
Vorsitzender Richter am BGH Professor Dr. Wulf Goette ist seit 1990 Mitglied, und seit Juni 2005 Vorsitzender des für das gesamte Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenats des BGH und seit 1997 Honorarprofessor der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Die ihm bestens vertrauten Entwicklungslinien der Rechtsprechung seines Senats hat er als Richter wesentlich mitgeprägt. Er ist Autor und Mitherausgeber zahlreicher Veröffentlichungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht.