Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware, bzw, ersten Teillieferung der Ware.ersten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Insolvenzrecht
Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren (Keller) - RWS Verlag - Bücher
Die dritte Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Rechtsstand. Sie berücksichtigt umfassend die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte zu allen Fragen der Vergütung in Insolvenzverfahren.
Schwerpunkte der Neuauflage sind:
Neubearbeitung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, insbesondere zur Berechnung der Erhöhung der Vergütung.
Abwägung von Erhöhungs- und Minderungstatbeständen der Vergütung; Berechnung der Erhöhung der Vergütung.
Synoptische Darstellung der in der Rechtsprechung anerkannten Erhöhungstatbestände nach der Kommentarliteratur.
Neues Kapitel zur Vergütung bei Unternehmensfortführung sowohl im Eröffnungsverfahren als auch im eröffneten Insolvenzverfahren.
Neubearbeitung des Kapitels zur Vorschussgewährung.
Neubearbeitung des Kapitels zur Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses.
Zahlreiche Berechnungsbeispiele.
Autor
Professor Ulrich Keller lehrt an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht. Er war mehrere Jahre als Rechtspfleger in der gerichtlichen Praxis tätig, zuletzt als Gruppenleiter des Vollstreckungsgerichts am Amtsgericht Leipzig. Er publiziert u.a. beim RWS Verlag umfangreich zu Fragen der Zwangsverwaltung und des Insolvenzrechts.